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Welche Pflichtversicherungen gibt es für Selbstständige & Freiberufler?

Ob bei der Start-up-Gründung, dem lang erwartete Sprung in die Selbstständigkeit oder dem Start in eine freiberufliche Tätigkeit – dass Themen wie die Versicherungspflicht nicht gerade Spaß machen und die Euphorie schnell ausbremsen können, wissen wir natürlich. Mit unserer Übersicht fällt der Einstieg allerdings ein wenig leichter: Wir zeigen dir, welche Versicherung für Selbstständige in Deutschland verpflichtend sind und welche freiwilligen Absicherungen dich optimal vor den Risiken deines Berufsalltags schützen.

Versicherungspflicht für Selbstständige & Freiberufler: Welche Versicherungen sind vorgeschrieben?

Wenn du dich dazu entschließt, ein Gewerbe anzumelden, Solo-Selbstständiger zu werden oder freiberuflich auf Rechnung zu arbeiten, gehen damit ganz unterschiedliche Rahmenbedingungen einher. Für alle, die vorher festangestellt waren, kann das eine ziemliche Umstellung bedeuten – auch beim Blick auf die Versicherungen.

Zusätzliche Freiheiten bei der Arbeit bedeuten immer auch mehr Verantwortung für die eigene Absicherung: Sowohl vor deinen persönlichen (z. B. Gesundheit) als auch den gewerblichen Risiken (z. B. Haftpflicht) solltest du dich möglichst frühzeitig schützen, um dich vom ersten Tag an voll auf die neuen Aufgaben konzentrieren zu können. Um eine gute Absicherung zu unterstützen, geben der Bund, die Länder oder auch die Standeskammern der einzelnen Berufsgruppen einige Pflichtversicherungen für Selbstständige und Freiberufler vor. Je nachdem, wo in Deutschland du arbeitest, kann es deshalb immer auch Unterschiede bei der Versicherungspflicht geben. Ob du tatsächlich in der Pflicht bist, findest du in den Berufsordnungen der Verbände bzw. Kammern deiner Berufsgruppe.

Kranken- und Pflegeversicherung für Selbstständige & Freiberufler

Die Kranken- und Pflegeversicherung ist so etwas wie der “Klassiker” unter den Pflichtversicherungen in Deutschland. Ganz unabhängig vom Beruf ist sie für alle Personen vorgeschrieben.

Selbstständige und Freiberufler haben hier zwei Möglichkeiten: Sie können sich entweder privat versichern oder freiwillig in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten. Die gesetzliche Krankenversicherung ist aber nur möglich, wenn du zuvor schon einmal als Arbeitnehmer gesetzlich pflichtversichert warst. Für welche der beiden Optionen du dich entscheidest, hat auch direkten Einfluss auf die Pflegeversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung bist du automatisch pflegeversichert. Mit einer privaten Krankenversicherung musst du zusätzlich auch eine Pflegeversicherung beim selben Versicherer abschließen.

Rentenversicherung für Selbstständige & Freiberufler

Während die Kranken- und Pflegeversicherung für wirklich alle Arbeitnehmer, Selbstständigen und Freelancer verpflichtend ist, gibt es bei der Rentenversicherung – und damit auch der Altersvorsorge – erste Unterschiede. Hier gilt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung nur für bestimmte Berufsgruppen:

  • Handwerker & Hausgewerbetreibende
  • Künstler & Publizisten
  • Hebammen & Entbindungspfleger
  • Lehrer & Erzieher
  • Pfleger (z. B. in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege)
  • Seelotsen & Küstenschiffer
  • Selbstständige, die nur für einen Auftraggeber tätig sind und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen

Alle anderen Selbstständigen können bzw. müssen sich für ihre Altersvorsorge um eine freiwillige Rentenversicherung kümmern. Eine Alternative gibt es aber: In den ersten fünf Jahren nach Gewerbe- bzw. Selbstständigkeitsstart kannst du beantragen, in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen zu werden (= Antragspflichtversicherung). Dadurch hast du zum Beispiel auch Anspruch auf Vorsorgeformen mit staatlicher Förderung (z. B. Riester-Rente). Wer weniger als 450 € im Monat verdient, muss nicht in die Rentenversicherung einzahlen.

Berufshaftpflicht- & Betriebshaftpflichtversicherung

Die bekannteste reine Gewerbeversicherung ist vermutlich die Berufshaftpflichtversicherung. Sie schützt Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen bei Vermögensschäden gegenüber Dritten und wird deshalb auch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung genannt. Die Begriffe werden selbst innerhalb der Versicherungsbranche nicht immer ganz einheitlich verwendet und häufig mit der Betriebshaftpflichtversicherung vermischt.

Unser Tipp: Wenn zu einer der Berufsgruppen gehörst, die zum Abschluss einer Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflicht verpflichtet ist, dann achte am besten darauf, welche Leistungen in den Vorgaben der Berufskammern genannt sind und orientiere dich besser daran. Sich nur auf den Namen der Versicherung zu verlassen, kann schnell zu Lücken führen.

Da verpflichtende Berufshaftpflichtversicherungen meistens die Leistungen der Vermögensschadenhaftpflicht (Kostenübernahme bei Vermögensschäden) oder der Betriebshaftpflicht (Kostenübernahme bei Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden) beinhalten, haben sich verschiedene Bezeichnungen etabliert.

In Deutschland sind alle Selbstständigen und Freiberufler aus diesen Bereichen dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung (häufig inkl. Betriebshaftpflicht-Leistungen) abzuschließen:

Versicherungspflicht mit Leistungen einer Berufs-/Vermögensschadenhaftpflichtversicherung:

  • Rechtsanwälte und Notare

  • Steuerberater

  • Wirtschaftsprüfer

  • Versicherungsvermittler

  • Immobilien- und Hausverwalter

  • Treuhänder

  • Inkassounternehmen

  • Zwangsverwalter

  • Ingenieure

  • Architekten (abhängig vom jeweiligen Bundesland)

Versicherungspflicht mit den Leistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung:

  • Ärzte

  • Apotheker

  • Psychotherapeuten

  • Bewachungsgewerbe

  • Betreiber von Schießstätten und Schützenheimen

  • Betreiber von Flugplätzen mit Bodenabfertigungsdiensten

  • Jäger

  • Schausteller

Unfallversicherung für Selbstständige

Auch vor den Risiken von Unfällen – und den daraus entstehenden Folgen – können sich Selbstständige schützen. Als Alternative zur gesetzlichen Unfallversicherung gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig über eine Berufsgenossenschaft zu versichern – der Leistungsumfang der beiden Varianten ist sehr ähnlich. Für Selbstständige mit einem besonders hohen Unfallrisiko ist eine private Unfallversicherung mit einem erweiterten Leistungsangebot meist der bessere Schritt.

Einige Standeskammern geben die Unfallversicherung als Pflichtabsicherung vor. Unter anderem sind Selbstständige und Freiberufler aus folgenden Bereichen dazu verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen:

  • Selbstständige im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege

  • Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister

  • landwirtschaftliche Unternehmen

  • Küstenschiffer und -fischer

Arbeitslosen- und Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige

Die Arbeitslosenversicherung ist für Selbstständige und Freiberufler zwar nicht gesetzlich verpflichtend – wir nehmen sie hier aber mit auf, da sie vor allem für Existenzgründer entscheidend sein kann. Auch wenn die Euphorie der Gründung immer groß ist, bleibt ein gewisses Risiko bestehen, dass die Pläne scheitern – und für diesen Fall sollte man richtig abgesichert sein.

Um sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern zu können (= Versicherungspflicht auf Antrag), muss jeder Selbstständige in den 24 Monaten zuvor mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gewesen sein. Direkt zum Start deiner selbstständigen Tätigkeit kannst du dann den “Antrag auf Annahme” in die Arbeitslosenversicherung stellen.

Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber in vielen Berufsbereichen so wichtig sein, dass sie einer Pflicht nahekommt. Da nur wenige Selbstständige durch die staatliche Erwerbsminderungsrente abgesichert sind, kann die Versicherung entscheidend für die eigene Zukunft sein. Ein wichtiger Punkt ist dabei der tatsächliche Leistungsanspruch: Viele Versicherer zahlen nur Geld aus, wenn wirklich eine volle Berufsunfähigkeit entsteht – wenn der Versicherungsnehmer nur bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausführen kann (= teilweise Erwerbsunfähigkeit), verlangen viele Versicherer zuerst, das Unternehmen “umzuformen” und in eine Richtung zu orientieren, die weiterhin Einnahmen ermöglicht.

Pflichtversicherungen und Besonderheiten nach Branche

Einige Pflichtversicherungen für Selbstständige und Freelancer werden gesetzlich vorgegeben – andere legen die jeweiligen Standeskammern (z. B. Handwerkskammern, Architektenkammer, Ärztekammer) fest. Wenn die Kammern eigene Versorgungswerke haben, werden darüber häufig auch direkt die Altersvorsorge und die Berufsunfähigkeitsversicherung abgewickelt. Durch den großen Einfluss der einzelnen Standeskammern gibt es für unterschiedliche Branchen andere Vorgaben und dadurch auch immer ein paar Besonderheiten. Die wichtigsten zeigen wir dir hier in der Übersicht:

Ärzte & Heilberufe

Zu den “heilenden Berufen” gehören neben Ärzten auch Apotheker, Pfleger und Hebammen bzw. Entbindungspfleger. Die Berufshaftpflicht (wichtig: auch hier sind eigentlich wieder die Leistungen einer Betriebshaftpflicht gemeint) gilt für alle Heilberufe – außer Krankenpfleger.

Hier sieht man auch, dass es sogar innerhalb eines einzelnen Berufsfelds häufig Unterschiede bei der Versicherungspflicht gibt: Hebammen sind zum Beispiel nur versicherungspflichtig, wenn sie auch aktiv an der Geburtshilfe beteiligt sind. Beratung und Betreuung sind auch ohne Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung erlaubt.

Weitere Pflichtversicherungen für Heilberufe:

  • Kranken- und Entbindungspfleger fallen mit unter die Rentenversicherungspflicht.

  • Apotheker müssen eine Produkthaftpflichtversicherung abschließen – falls sie Medikamente versenden, auch eine Transportversicherung.

Handwerker

Selbstständige in Handwerksberufen, die Teil der Handwerkskammer sind, müssen in Deutschland eine Rentenversicherung abschließen. Nur wer schon mindestens 18 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat und Beitragsfreiheit beantragt, kann sich von der Pflicht befreien lassen.

Für Hausgewerbetreibende gilt zusätzlich auch die Pflicht zur Unfallversicherung. Als Hausgewerbetreibende gelten in Deutschland alle Handwerker, auf die folgende Kriterien zutreffen:

  • im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern Arbeitende

  • mit eigener Arbeitsstätte

  • Warenherstellung, -bearbeitung und -verpackung

  • Weitergeben der Verwertung der Waren an den Auftraggeber

  • maximal zwei fremde Hilfskräfte

Gut zu wissen: Auch wenn handwerkliche Betriebe immer ein vergleichsweise großes Schadensrisiko haben, ist die Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden für sie nicht verpflichtend. Betriebe, die freiwillig auf die Absicherung verzichten, findet man aber kaum. Ein Grund dafür: Auftraggeber verlangen häufig die Vorlage eines Versicherungsnachweises, bevor sie einem Betrieb den Zuschlag geben.

Arbeitnehmerähnliche Selbstständige

Die Hausgewerbetreibenden aus dem vorherigen Abschnitt gehören mit zu den “arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen”. In diese Kategorie fallen Selbstständige, die dauerhaft für einen Auftraggeber arbeiten und dadurch auch den Großteil ihres Umsatzes erreichen. Zusätzlich gibt es auch diese Kriterien:

  • Der Selbstständige ist nicht an Weisungen gebunden.

  • Er kann Arbeitszeit und Arbeitsort frei bestimmen.

  • Er beschäftigt keine sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter (inkl. Azubis).

  • Er hat ein Gewerbe angemeldet oder ist Freiberufler.

Wenn alle diese Punkte zutreffen und tatsächlich eine “arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit” vorliegt, gibt es auch eine Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Die arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit sieht im ersten Moment nach einer Scheinselbstständigkeit aus und die Trennung ist nicht immer ganz einfach. Die wichtigsten Unterschiede: Scheinselbstständige arbeiten regelmäßig vor Ort beim Auftraggeber, haben kein eigenes unternehmerisches Risiko und sind meistens an bestimmte Arbeitszeiten gebunden. Zusätzlich machen sie keine eigene Werbung für ihr Leistungsangebot und verlassen sich fast vollständig auf die Infrastruktur des Auftraggebers.

Wenn die Gründung bzw. der Einstieg in die Selbstständigkeit weniger als drei Jahre zurückliegt und es deshalb nur einen einzigen Auftraggeber gibt, entfällt die Rentenversicherungspflicht ebenfalls.

Planende & beratende Berufe

Ob selbstständige Architekten, Unternehmensberater, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Versicherungsvermittler – wer Kunden berät oder Projekte plant, ist auch dazu verpflichtet, sich gegen die Risiken abzusichern. Fehler und Unachtsamkeiten passieren und können in solchen Berufen schnell Schäden im Millionenbereich verursachen. Als Absicherung wird meistens eine Berufs- bzw. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung vorgeben. Häufig gibt es auch Vorgaben zur Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt), die der Versicherer im Schadensfall maximal ausbezahlt. Für Steuerberater liegt sie zum Beispiel bei mindestens 250.000 € je Schadensfall – Versicherungsvermittler müssen aktuell sogar mindestens 1.300.380 € gedeckt haben.

Die Vorgaben sind innerhalb Deutschlands nicht immer einheitlich geregelt: Ob und mit welcher Versicherungssumme sich zum Beispiel Architekten versichern müssen, ist je nach Bundesland unterschiedlich.

Lehrer & Erzieher

Grundsätzlich gilt für Selbstständige und Freiberufler in lehrenden oder erzieherischen Berufen die Pflicht zur Rentenversicherung. Da “Lehrende” aber aus ganz unterschiedlichen Richtungen kommen können – und häufig nur im Nebenerwerb tätig sind –, gibt es eine wichtige Unterscheidung: Selbstständige, die weniger als 450 € im Monat verdienen und keine Angestellten haben, müssen auch nicht in die Rentenversicherung einzahlen. Auch Selbstständige, die mit einer Übungsleiterpauschale bezahlt werden, sind von der Pflicht befreit.

Wer also zum Beispiel zum Studium noch nebenberuflich als Nachhilfelehrer arbeitet und nur ein geringes Einkommen hat, fällt auch nicht unter die Versicherungspflicht für Selbstständige.

Künstler & Publizisten

Selbstständige bzw. freiberufliche Künstler und Publizisten treten fast immer in die Künstlersozialkasse (KSK) ein. Der Vorteil: Die KSK bezuschusst die Beiträge ihrer Mitglieder. Dadurch zahlen sie für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung nur 50 % – genau wie angestellte Arbeitnehmer. Den restlichen Anteil bezahlt die KSK aus Staatszuschüssen und der sogenannten Künstlersozialabgabe, die Unternehmen (z. B. Verlage, Rundfunkanstalten) zahlen müssen, die künstlerische und publizistische Leistungen nutzen bzw. verwerten.

Welche Versicherungen sind für Selbstständige noch wichtig?

Die Pflichtversicherungen sollen Selbstständigen dabei helfen, sie gegen die wichtigsten persönlichen und beruflichen Risiken abzusichern. Ein wirklich guter, gewerblicher Versicherungsschutz beinhaltet aber oft noch wesentlich mehr. Diese Versicherungen sind zwar nicht gesetzlich verpflichtend, können aber ein wichtiger Teil deiner gewerblichen Absicherung sein:

Rechtsschutzversicherung: Ein passiver Rechtsschutz ist bereits in die meisten Betriebshaftpflichtversicherungen integriert. Wenn du öfter mit rechtlichen Streitigkeiten zu tun hast oder selbst aktiv vor Gericht gehen willst, ist eine vollwertige Rechtsschutzversicherung für Selbstständige aber eine wichtige Ergänzung.

Cyber-Versicherung: Um sich im digitalen Raum gegen Angriffe und Datenverluste zu schützen, gehört die Cyber-(Risk-)Versicherung heute nicht mehr nur für IT-Betriebe, sondern auch für die meisten anderen Selbstständigen mit zu den wichtigsten Absicherungen.

Betriebsunterbrechungsversicherung: Ob ein Einbruch im Lager, ein Brand im Büro oder ein Hacker-Angriff – wenn die Arbeit für einige Zeit ausfällt und die Einnahmen ausbleiben, hilft die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Inhaltsversicherung: Sobald es ein Büro, Lager, Verkaufsfläche oder andere Räumlichkeiten gibt, sollten auch das Inventar und die Arbeitsmaterialien geschützt werden. Die (Geschäfts-)Inhaltsversicherung ist im weitesten Sinn die gewerbliche Variante der Hausratsversicherung.

Produkthaftpflichtversicherung: Wer Produkte herstellt, weiterverarbeitet oder verkauft, haftet auch für mögliche Schäden – ganz unabhängig davon, wer dafür verantwortlich ist. Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller, Händler und Online-Shops.

Welche Versicherungen brauche ich wirklich?

Die Antwort gibt dir unser insureQ-Algorithmus: Indem du ihm ein paar Fragen zu deiner selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit beantwortest, stellt er für dich den optimalen Versicherungsschutz zusammen und berechnet direkt alle Kosten. So weißt du, welche Gewerbeversicherungen für dich wirklich wichtig sind und welche Beiträge dafür anfallen.

Wir helfen dir dabei, die passende Absicherung zu finden und wollen dich gleichzeitig vor den typischen Fehlern bewahren: Unser Algorithmus zeigt dir auch, welche Versicherungssumme die richtige für deine Branche ist, damit kein Risiko für eine Unterversicherung entsteht und alle potenziellen Schäden abgedeckt werden können.

Auf Wunsch bekommst du bei uns alle Gewerbeversicherungen direkt aus einer Hand und kannst sie bequem online abschließen. Moderne Versicherungen bedeuten für uns: keine komplizierten Fachbegriffe, kein Papierkram und keine unnötigen Extras. Bei uns bezahlst du immer nur für den Schutz, den du wirklich brauchst und sicherst dich in ein paar Minuten gegen alle Risiken deines beruflichen Alltags ab. Hol dir mit unserer Hilfe den Schutz, der zu deinem Business passt.

Selbstständige & Freelancer: Was passiert, wenn ich mich nicht (rechtzeitig) versichere?

Auch wenn dir einige Pflichtversicherungen vielleicht unnötig vorkommen oder du Kosten sparen möchtest: Sie sind vor allem dazu gedacht, dich und deine Zukunft zu schützen. Bei freiwilligen Gewerbeversicherungen kannst du natürlich selbst entscheiden, ob du sie direkt zu Beginn deiner Selbstständigkeit oder erst später abschließen willst.

Bei den Pflichtversicherungen für Selbstständige solltest du dir diesen “Luxus” aber nicht gönnen: Im besten Fall kommen nur hohe Nachzahlungen und vielleicht ein Bußgeld auf dich zu. Je nach Branche und Berufskammer können fehlende Versicherungen – oder auch schon zeitliche Lücken im Versicherungsschutz – aber auch zum vollständigen Entzug deiner Berufserlaubnis führen. Wenn du dir noch unsicher bist, wie du dich versichern musst, solltest du deshalb rechtzeitig bei deiner Kammer nachfragen oder dich an uns wenden. Wichtig ist vor allem, pünktlich zum Start richtig abgesichert zu sein.

    Inhaltsverzeichnis

  • Welche Pflichtversicherungen gibt es für Selbstständige & Freiberufler?
  • Versicherungspflicht für Selbstständige & Freiberufler: Welche Versicherungen sind vorgeschrieben?
  • Pflichtversicherungen und Besonderheiten nach Branche
  • Welche Versicherungen sind für Selbstständige noch wichtig?
  • Selbstständige & Freelancer: Was passiert, wenn ich mich nicht (rechtzeitig) versichere?
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