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Brauche ich einen erweiterten Strafrechtsschutz?

Ob Zeit, Geld oder Image – eine Strafanzeige kann Unternehmen und Selbstständigen auf ganz unterschiedliche Arten schaden. In jedem Fall ist schnelles Handeln gefragt. Sobald der Vorwurf im Raum steht, dass die Straftaten mit Vorsatz passiert sind, reicht der Schutz der Firmenrechtsschutzversicherung aber häufig nicht mehr aus.

Wir zeigen dir, wie der erweiterte Strafrechtsschutz funktioniert, in welchen Fällen er sogar vorsätzliche Straftaten abdeckt und für welche Unternehmen die spezielle Strafrechtsschutzversicherung tatsächlich sinnvoll ist.

Was ist eine erweiterte Strafrechtsschutzversicherung?

Ein neidischer Konkurrent, ein beleidigter Ex-Mitarbeiter oder einfach nur ein genervter Nachbar: Oft reichen schon kleine Unstimmigkeiten aus, damit sich Unternehmen oder Selbstständige mit einer Strafanzeige konfrontiert sehen. Ob an den Vorwürfen tatsächlich etwas dran ist, spielt dabei erst einmal keine Rolle – die Staatsanwaltschaft ist immer dazu verpflichtet, Hinweisen und “Verdachtsmomenten” nachzugehen. Das bedeutet: Schon alleine ein (unberechtigter) Vorwurf einer Straftat (z. B. Betrug) kann ein Ermittlungsverfahren starten, für das die Beschuldigten auf jeden Fall rechtlichen Beistand brauchen.

Da solche Verfahren in manchen Branchen fast schon zum Alltag gehören können, ist ein allgemeiner Strafrechtsschutz für gewöhnlich automatisch in die Firmenrechtsschutzversicherung integriert. Das Problem: Der allgemeine Strafrechtsschutz deckt zwar unter anderem Anwalts-, Gerichtskosten und Zahlungen für Gutachter bei strafrechtlichen Anschuldigungen (auch bei Fahrlässigkeit) ab; er gilt aber nicht bei Vorwürfen zu vorsätzlichen Vergehen.

Strafrechtsschutz: Was sind Vergehen mit Vorsatz?

Stehen mögliche Straftaten im Mittelpunkt, die nur vorsätzlich – also bewusst und mit voller Absicht – passieren können, greift auch der Versicherungsschutz des allgemeinen Strafrechtsschutzes nicht und die Beschuldigten müssten die Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Zu solchen vorsätzlichen Vergehen gehören unter anderem:

  • Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
  • Unterschlagung (§ 246 StGB)
  • Bestechung (§ 334 StGB)
  • Betrug (§ 263 StGB)
  • Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
  • Beleidigung (§ 185 StGB)
  • Bodenverunreinigung (§ 324 a StGB)
  • vorsätzliche Weitergabe personenbezogener Daten (§ 43 BDSG)

Das sind natürliche nur einige Beispiele – auch illegale Beschäftigung, Insolvenzverschleppung, Nötigung, Geldwäsche oder Kreditbetrug fallen mit in diese Kategorie.

Solche vorsätzliche Strafvergehen bringen meistens einen großen Untersuchungsaufwand mit sich. Dadurch entsteht häufig nicht nur eine lange Verfahrenszeit, sondern auch hohe Kosten für Sachverständigengutachten. Ein zusätzliches Problem: Da für solche Fälle speziell qualifizierte Strafverteidiger gebraucht werden, gehen die Honorarvereinbarungen weit über den gewöhnlichen Rahmen hinaus. Stundensätze zwischen 200 € und 500 € sind nicht ungewöhnlich.

Damit solche Kosten bei längeren Verfahren für Unternehmer und Selbstständige nicht existenzbedrohend werden, können sie ihre gewerbliche Rechtsschutzversicherung um einen erweiterten Strafrechtsschutz (auch Universal-Strafrechtsschutz genannt) ergänzen. Dadurch werden – zumindest vorläufig – auch die Kosten bei vorsätzlichen Vergehen von der Strafrechtsschutzversicherung übernommen.

Erweiterter Strafrechtsschutz bei Vorsatz: Wie funktioniert er?

Vermutlich bist du gerade zu Recht über den Zusatz “zumindest vorläufig” gestolpert. Auch wenn der erweiterte Strafrechtsschutz grundsätzlich bei Vorsatz greift, gibt es einige Einschränkungen:

  • Die Versicherung deckt zwar Vorwürfe des Vorsatzes – aber nur, wenn es letztendlich nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt. Wird der Beschuldigte verurteilt, entfällt auch der Versicherungsschutz rückwirkend und die schon geleisteten Zahlungen (z. B. Vorschüsse) müssen der Versicherung zurückgezahlt werden. Kommt es zum Freispruch, bleiben sämtliche Kosten gedeckt.

  • Es darf sich beim (vorsätzlichen) Straftatvorwurf um kein Verbrechen handeln. Zu den Verbrechen gehören in Deutschland alle Straftaten, die eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr nach sich ziehen. Alle anderen Straftaten werden nur als “Vergehen” bezeichnet.

  • Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist auch Vorsatz komplett mitversichert.

Der wichtigste Punkt: Wenn im Verfahren nachgewiesen werden kann, dass die Straftat mit Vorsatz begangen wurde, entfällt auch der Versicherungsschutz im Nachhinein.

Bei “kleineren” Vergehen wird die Verhandlung vor Gericht oft ausgelassen – häufig, um keine zu große öffentliche Aufmerksamkeit zu erregen und das beschuldigte Unternehmen vor Imageproblemen zu bewahren. Gleichzeitig werden so auch die Gerichte ein Stück weit entlastet. Als Alternative wird in solchen Fällen direkt ein Strafbefehl erlassen und das Verfahren dadurch beendet. Ob und welche Anteile der Verfahrenskosten dabei gedeckt sind, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich – meistens sind solche Strafbefehl-Verfahren aber im erweiterten Strafrechtsschutz inbegriffen.

Risiken & Beispiele: Wann schützt mich der erweiterte Strafrechtsschutz?

Grundsätzlich besteht für Unternehmen und Selbstständige in fast jeder Branche ein Risiko, früher oder später mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert zu sein. Zu den häufigsten Ursachen für solche Vorwürfe gehören zum Beispiel diese Risikobereiche:

  • Wirtschaftsrisiko – z. B. steuerrechtliche Vergehen, Insolvenzverschleppungen, Verstöße gegen Wirtschaftsrecht

  • Betriebsstättenrisiko – z. B. Vergehen beim Arbeits- oder Brandschutz

  • Produktrisiko – z. B. bekannte Sicherheits- oder Qualitätsmängel, Verbraucherschutz-Gefährdungen

  • Umweltrisiko – z. B. Inkaufnahme von Umweltverschmutzungen

Fallbeispiele: Wann brauche ich einen erweiterten Strafrechtsschutz?

Beispiel 1 – Bestechung: Eine Branding-Agentur bewirbt sich auf eine öffentliche Ausschreibung für einen staatlichen Auftrag und erhält den Zuschlag. Noch bevor die Verträge unterzeichnet sind, geht eine Anzeige gegen den Inhaber ein. Der Vorwurf: Der Zuschlag soll aufgrund von Bestechung zustande gekommen sein. Ob es sich beim Anzeigensteller nur um einen frustrierten Konkurrenten handelt, spielt keine Rolle – die Staatsanwaltschaft nimmt das Verfahren auf. Da der Vorwurf unbegründet ist und es keine Beweise gibt, übernimmt die Strafrechtsschutzversicherung mit dem Freispruch alle Kosten.

Beispiel 2 – Steuerhinterziehung: Ein selbstständiger Architekt wird beschuldigt, die Einnahmen mehrerer Projekte bewusst falsch angegeben zu haben, um sich einen Steuervorteil zu erschleichen. Der erweiterte Strafrechtsschutz hilft dabei, die unberechtigten Vorwürfe abzuwehren.

Beispiel 3 – Umweltverschmutzung: Ein benachbartes Unternehmen stellt Strafanzeige wegen fahrlässiger Umweltgefährdung. Es glaubt beobachtet zu haben, wie Abfallprodukte aus der Produktion falsch entsorgt wurden und dadurch das Grundwasser im Industriegebiet belasten. Die Versicherung beauftragt ein Team aus Sachverständigen, um die Qualität des Grundwassers überprüfen zu lassen und erreicht dadurch einen Freispruch.

Beispiel 4 – Verbraucherschutz: Ein Kunde hat nach dem Besuch bei einem Imbiss eine Lebensmittelvergiftung und stellt Strafanzeige beim Gesundheitsamt. Lebensmittelkontrolleure lassen den Imbiss vorläufig schließen. Die erweiterte Strafrechtsschutzversicherung hilft dem selbstständigen Imbiss-Betreiber und kann nachweisen, dass die Lebensmittelvergiftung nicht durch die Produkte aus dem Imbiss entstanden ist. Die Vorwürfe werden abgewehrt und alle Kosten übernommen.

Beispiel 5 – Betrug / illegale Beschäftigung: Ein Handwerksbetrieb hat einen großen Zuwachs an ausländischen Mitarbeitern. Ein direkter Konkurrent vermutet, dass die Arbeitskräfte keine Arbeitsgenehmigung haben und stellt Anzeige wegen Sozialversicherungsbetrug. Beim Nachweis der Arbeitserlaubnis kommt es zu einigen Verzögerungen, weshalb sich das Verfahren über mehrere Monate zieht. Da die Nachweise korrekt erbracht werden können, übernimmt Strafrechtsschutzversicherung alle Kosten.

Unternehmen & Selbstständige: Für wen ist eine erweiterte Strafrechtsschutzversicherung tatsächlich sinnvoll?

Risiken für Strafverfahren gibt es in fast jeder Branche – bei insureQ wollen wir dir deshalb dabei helfen, genau die gewerbliche Rechtsschutzversicherung zu finden, die am besten zu deinen individuellen Risiken passt. Indem du unserem Algorithmus ein paar Fragen zu deiner Tätigkeit beantwortest, stellt er für dich ein maßgeschneidertes Versicherungspaket zusammen und zeigt dir auch, ob der Baustein “erweiterter Strafrechtsschutz” eine sinnvolle Ergänzung für deinen gewerblichen Rechtsschutz ist.

Dein Vorteil bei insureQ: Unser Versicherungsträger für den Firmenrechtsschutz ist ARAG. Dadurch ist der erweiterte ARAG-Strafrechtsschutz immer automatisch in unsere Rechtsschutzversicherung für Unternehmen und Selbstständige integriert und du profitierst unter anderem von diesen Vorteilen:

  • Vorschüsse für die Verteidigung auch beim Vorwurf von vorsätzlichen Vergehen

  • Honorare für Rechtsanwälte werden über die gesetzliche Vergütung hinaus bezahlt.

  • Solange das Ermittlungsverfahren im Vertragszeitraum eingeleitet wird, kann die angeblich strafbare Handlung auch vor Beginn des Vertrags liegen.

Bei uns bekommst du deinen maßgeschneiderten Rechtsschutz und alle weiteren Gewerbeversicherungen direkt aus einer Hand. Sichere dein Business mit ein paar Klicks optimal ab – einfach, schnell und zu fairen Kosten.

Welche Leistungen gehören zu einem guten erweiterten Strafrechtsschutz?

Wenn du unterschiedliche Versicherer vergleichst, wirst du schnell merken, dass die tatsächlichen Leistungen eines erweiterten Strafrechtsschutzes innerhalb der Branche sehr unterschiedlich sein können. Deshalb wollen wir dir zum Abschluss einen Überblick über die Versicherungsleistungen geben, auf die du beim Vergleich unbedingt achten solltest:

  • Der Versicherungsschutz gilt für Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.

  • Vorwürfe aller Vorsatzstraftaten sind mitversichert.

  • Im Fall eines Strafbefehlverfahrens verzichtet der Versicherer auf Regressansprüche (= Kosten werden trotzdem übernommen).

  • Zusätzliche Kosten (z. B. Reisekosten des Anwalts) sind gedeckt.

  • Der Versicherer übernimmt die Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Strafverteidigern und zahlt Honorare über die gesetzliche Vorgabe hinaus.

  • Es gibt keine Einschränkung für die Übernahme von Sachverständigenkosten (z. B. Gutachten)

  • Vergehen können auch nach dem Vertragsende unbegrenzt nachgemeldet werden.

  • Der Versicherer bietet Unterstützung bei Firmenstellungnahmen.

    Inhaltsverzeichnis

  • Brauche ich einen erweiterten Strafrechtsschutz?
  • Was ist eine erweiterte Strafrechtsschutzversicherung?
  • Risiken & Beispiele: Wann schützt mich der erweiterte Strafrechtsschutz?
  • Unternehmen & Selbstständige: Für wen ist eine erweiterte Strafrechtsschutzversicherung tatsächlich sinnvoll?
  • Welche Leistungen gehören zu einem guten erweiterten Strafrechtsschutz?
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