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Gibt es eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung?

Wie wichtig die passende Versicherung sein kann, wird häufig erst dann deutlich, wenn es schon zu spät und der Schaden schon passiert ist. In einigen Ausnahmefällen gibt es für solche Fälle sogenannte Rückwärtsversicherungen, die nachträglich auch Schäden vor dem tatsächlichen Versicherungsbeginn abdecken können. Ein Bereich, in dem der Wunsch nach einer rückwirkenden Absicherung besonders häufig laut wird, ist der (Firmen-)Rechtsschutz.

Wir zeigen dir, warum – bis auf zwei spezielle Ausnahmen – generell keine rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen angeboten werden und in welchen Fällen ein Rechtsschutz ohne Wartezeit die passende Alternative sein kann.

Rückwirkende Rechtsschutzversicherung – funktioniert das?

Ob privat oder gewerblich: Als Versicherungsnehmer geht man oft davon aus, teure Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu können – und spart sich deshalb auch lieber die Kosten für eine (Firmen-)Rechtsschutzversicherung. Bahnen sich doch rechtliche Konflikte an oder ist der Rechtsstreit schon in vollem Gang, muss es schnell gehen, da die Kosten häufig in den vier- oder fünfstelligen Bereich gehen. Die Nachfrage für einen nachträglichen “Sofort-Rechtsschutz” ist deshalb groß. Wir wollen diesen Beitrag nutzen, um dir drei wichtige Fragen zu den Themen Rechtsschutzversicherung, Rückwirkung und Wartezeit zu beantworten:

  • Kann ich eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung für ein laufendes Verfahren abschließen?
  • Schützen mich Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit auch nachträglich?
  • Gibt es eine Rechtsschutzversicherung, die sofort in Kraft tritt?

Der wichtigste Punkt zuerst: Bis auf wenige Ausnahmen aus dem Privatbereich funktionieren (gewerbliche) Rechtsschutzversicherungen nicht rückwirkend und können deshalb auch nicht nachträglich abgeschlossen werden. Um vom Versicherungsschutz zu profitieren, darf der Rechtsstreit erst nach der Vertragsunterschrift und der vertraglichen Wartezeit beginnen. Genauer gesagt: Auch das Ereignis, das zum Rechtsstreit führt, darf zeitlich nicht vor dem Vertragsbeginn liegen. Eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung für ein laufendes Verfahren abzuschließen, ist deshalb nicht möglich – auf die wenigen Ausnahmen wollen wir später noch kurz zu sprechen kommen.

Warum bieten Versicherer keinen rückwirkenden Rechtsschutz an?

Von außen betrachtet wäre eine Versicherungspolice mit rückwirkendem bzw. nachträglichem Schutz eigentlich eine gute Möglichkeit für Versicherer, um neue Kunden zu gewinnen. Dass Rückwärtsversicherungen trotzdem eine absolute Ausnahme darstellen, hat nicht nur für die Versicherer selbst, sondern auch für die bestehenden Versicherungsnehmer Vorteile:

  • Vorleistung & Versicherung auf Abruf: Aus Sicht der Versicherer ergibt der Verzicht auf rückwirkende (Rechtsschutz-)Versicherungen doppelt Sinn. Sie müssten unter Umständen enorm hohe Kosten erstatten – ohne einen wirklichen Überblick über das laufende Verfahren zu haben und noch bevor der neue Versicherungsnehmer einen einzigen Monatsbeitrag gezahlt hat. Solche Vorleistungen gehen immer mit einem hohen Risiko einher und würden vermutlich auch dafür sorgen, dass Kunden eine “On-Off-Versicherung” nutzen: Der Rechtsschutz wird immer nur abgeschlossen, sobald er gebraucht wird. Ist der Rechtsstreit vorbei und die Kosten wurden von der Versicherung übernommen, wird auch der Vertrag zum nächstmöglichen Termin wieder gekündigt.

  • Kostenersparnis für Versicherungsnehmer: Die Kostenübernahme bei einer Rechtsschutzversicherung wird zu einem Teil über die Versicherungsbeiträge der Kunden gedeckt. Müsste der Versicherer auch für zurückliegende Fälle zahlen, würden die Kosten enorm ansteigen – und damit auch die Höhe der monatlichen Beiträge. Dass es kaum rückwirkende Rechtsschutzversicherungen gibt, lohnt sich also auch für die Versicherungsnehmer, die schon seit längerer Zeit versichert sind.

Ausnahmen für Privatpersonen: rückwirkende Rechtsschutzversicherungen von ARAG

Bei insureQ konzentrieren wir uns auf maßgeschneiderte Gewerbeversicherungen für Unternehmen, Selbstständige und Freelancer. Im Bereich Firmenrechtsschutz unterstützt uns dabei unser Versicherungsträger ARAG. In Deutschland ist sie die erste Versicherung, die – ausschließlich für Privatpersonen – Rechtsschutzprodukte mit einem rückwirkenden Schutz anbietet. Damit lassen sich zwei unterschiedliche Rechtsbereiche abdecken:

Rückwirkender Verkehrsrechtsschutz für Privatpersonen

Der entscheidende Punkt gleich vorweg: Der Leistungsumfang der rückwirkenden Verkehrsrechtsschutzversicherung ist sehr eingeschränkt. Nur bei Ordnungswidrigkeiten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) werden die Kosten auch für drei Monate rückwirkend übernommen. Dadurch können zum Beispiel folgende Schadensfälle nicht nachträglich versichert werden:

  • Schadensersatzforderungen nach Verkehrsunfällen
  • Rechtsstreitigkeiten beim Autokauf oder Reparaturen
  • Verkehrsunfälle mit Fahrerflucht
  • rechtliche Auseinandersetzungen mit Verwaltungsbehörden[Textflussumbruch]

Fallbeispiel: Auf dem Weg nach Hause überfährst du unbewusst eine rote Ampel – der Vorfall wird von der Polizei beobachtet. Es steht ein längeres Fahrverbot im Raum. Da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, kannst du den Verkehrsrechtsschutz auch nachträglich abschließen und so gegen das mögliche Fahrverbot vorgehen – beispielsweise, um es stattdessen in eine hohe Geldstrafe umwandeln zu lassen.

Die rückwirkende Verkehrsrechtsschutzversicherung kann dadurch so etwas wie die letzte Rettung sein. Solche speziellen Absicherungen sind aber auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Mindestlaufzeit für die Versicherung liegt bei drei Jahren und die Kosten variieren zwischen 25 € und rund 50 € monatlich. Zusätzlich übernimmt die Versicherung rückwirkend nur Fälle, bei denen gute Erfolgschancen vermutet werden. Die Selbstbeteiligung liegt bei 150 € und der rückwirkende Verkehrsrechtsschutz kann nur in Anspruch genommen werden, wenn noch kein eigener Anwalt beauftragt wurde.

Rückwirkender Mietrechtsschutz für Privatpersonen

ARAG bietet zusätzlich auch einen Sofort-Mietrechtsschutz an, der dich unter anderem bei unverhältnismäßigen Mieterhöhungen oder unerwarteten Eigenbedarfskündigungen schützen kann. Er funktioniert bis zu zwölf Monate rückwirkend. Zusätzlich sind auch Reparaturforderungen bei der Übergabe, Rechtsstreitigkeiten über Kautionsrückzahlungen und rechtliche Streitigkeiten bei Nebenkostenabrechnungen mitversichert.

Bei einem Rechtsstreit wegen Schimmel, Baumängeln oder Kündigungen außerhalb des Eigenbedarfs greift der rückwirkende Mietrechtsschutz nicht. Die Konditionen sehen ähnlich aus wie beim nachträglichen Verkehrsrechtsschutz: 25 € bis 50 € pro Monat und eine Mindestlaufzeit von drei Jahren.

Wie funktionieren Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit?

Abgesehen von den Sonderfällen der ARAG wirst du keine Rechtsschutzversicherung finden, die Kosten für Fälle aus der Vergangenheit übernimmt. Der Rechtsstreit muss immer nach Vertragsabschluss beginnen. Das Problem dabei: private und auch gewerbliche Rechtsschutzversicherungen sind häufig mit einer Wartezeit (auch Karenzzeit genannt) verbunden. Sie liegt meistens bei drei Monaten, kann aber je nach Versicherungsleistung (z. B. Erbrecht, Eherecht, Unterhaltsrecht) auch auf sechs oder sogar bis zu 36 Monate erhöht werden.

Aber was bedeutet die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung? Einfach gesagt: Der Rechtsstreit – und auch die Ursache dafür – müssen zeitlich nicht nur nach dem Vertragsabschluss, sondern auch nach dem Ende der vertraglichen Wartezeit liegen.

Dadurch funktionieren zwar die wenigsten Versicherungen als “Sofort-Rechtsschutz”, unter anderem in den Bereichen Schadensersatz-, Verkehrs- und Strafrechtsschutz gibt es aber immer mehr Versicherer, die auf die Wartezeit verzichten.

Wie lange sind die Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen?

Innerhalb der Versicherungsbranche hat sich für die meisten Leistungen von Rechtsschutzversicherungen eine Wartezeit von drei Monaten etabliert. Abweichungen gibt es natürlich immer: Die Versicherer entscheiden selbst, welche Wartezeiten sie vorgeben. Die Dauer kann dadurch nicht nur von der Art des Rechtsschutzes, sondern immer auch vom Versicherungsträger abhängen. Hier einige Beispiele für typische Wartezeiten bei unterschiedlichen Rechtsschutzbereichen:

  • Schadensersatzrechtsschutz – ohne Wartezeit
  • Strafrechtsschutz – ohne Wartezeit
  • Disziplinar- und Standesrechtsschutz – ohne Wartezeit
  • Verkehrsrechtsschutz – ohne Wartezeit
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz – ohne Wartezeit
  • Steuerrechtsschutz – ohne Wartezeit
  • Opferrechtsschutz – ohne Wartezeit[Textflussumbruch]
  • Arbeitsrechtsschutz – 3 Monate Wartezeit
  • Verwaltungsrechtsschutz – 3 Monate Wartezeit
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz – 3 Monate Wartezeit
  • Erbrechtsschutz – 12 Monate Wartezeit
  • Unterhaltsrechtsschutz – 12 Monate Wartezeit
  • Scheidungsrechtsschutz – 36 Monate Wartezeit
  • Familienrechtsschutz – bis zu 36 Monate Wartezeit

Gut zu wissen: Die Wartezeit der Rechtsschutzversicherung gilt nicht immer automatisch für alle Leistungen. Die meisten Anbieter setzen auf eine Staffelung. Häufig ist dadurch eine juristische Beratung schon direkt bei Abschluss gedeckt; Anwalts- und Gerichtskosten werden aber erst nach der Wartezeit von drei Monaten übernommen.

Rechtsschutz ohne Wartezeit – was bedeutet das tatsächlich?

Keine Regel ohne Ausnahmen – das gilt auch für die Wartezeit bei Rechtsschutzversicherungen. Wie du in der Liste oben siehst, bieten Versicherer einige ihrer Rechtsschutzleistungen auch ohne Wartezeit an. Hier sollte man aber immer besonders gut auf die Versicherungsbedingungen im Vertrag achten: Die Wartezeit entfällt selten für alle Leistungen der Rechtsschutzversicherung – meistens gibt es nur einige Teilbereiche der Versicherung, für die das Startdatum nach vorne gezogen wird.

Ein Beispiel aus der Praxis: Da sich innerhalb einer Großfamilie ein Erbrechtsstreit andeutet, schließt einer der möglichen Erben frühzeitig eine private Erbrechtsschutzversicherung (Wartezeit: 12 Monate) ab. Alles geht schneller als gedacht und die Rechtsstreitigkeiten beginnen bereits wenige Wochen nach Abschluss der Versicherung. Die Leistungen der Versicherung sind häufig so gestaffelt, dass zwar zu diesem Zeitpunkt schon eine rechtliche Beratung enthalten ist, die Übernahme von potenziellen Anwaltskosten aber nicht gedeckt ist, da der Rechtsstreit bereits vor der vertraglichen Warte- bzw. Karenzzeit begonnen hat.

Deshalb kommt es bei Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit auch häufig zu Missverständnissen: Meistens sind nur Beratungsleistungen von der Wartezeit befreit. Für Rechtsstreitigkeiten, die schon in wenigen Tagen anstehen, sind auch solche Versicherungen nur in Ausnahmefällen geeignet. Eine Rechtsschutzversicherung sollte deshalb immer vorausplanend für die Zukunft abgeschlossen werden.

Wichtig: Auch wenn die Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung entfällt, greift sie trotzdem nicht rückwirkend. Die Versicherung übernimmt immer nur Kosten für Rechtsstreitigkeiten, die nach dem Versicherungsbeginn angefangen haben.

Kann ich die Wartezeit meiner Rechtsschutzversicherung umgehen?

In vielen Ratgebern zum Thema Versicherungsbeginn und Wartezeit wirst du Tipps dazu finden, dass manche Versicherer ihren Kunden anbieten, den Versicherungsbeginn vorzuverlegen (= Rückdatierung der Versicherung). Dieses Vorgehen ist heute eigentlich nicht mehr üblich und wird nur noch selten angeboten. Das Ziel: Indem der Versicherungsbeginn drei Monate früher angesetzt wird – und dadurch auch die fälligen Prämien sofort gezahlt werden – kann der Versicherungsnehmer so behandelt werden, als hätte er die gesamte Wartezeit schon durchlaufen. Dadurch gilt der volle Versicherungsschutz sofort.

Bei der Rückdatierung dürfen natürlich keine Schäden vorhanden sein. Der Versicherungsschutz wird nicht rückwirkend – es geht bei dieser Methode nur darum, die Wartezeit umgehen zu können. Gut zu wissen: Die Rückdatierung von Versicherungsverträgen wird nur im Privatbereich angeboten.

Wechsel der Rechtsschutzversicherung: Gilt die Wartezeit trotzdem?

Wenn du bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast, die Wartezeit abgelaufen ist und du zu einem anderen Versicherer wechselst, entfällt die zweite Wartezeit für gewöhnlich. Die Anbieter gehen davon aus, dass bei einem Versicherungswechsel kein akuter Rechtsstreit vorliegt und die neue Versicherung auch nicht aus diesem Grund abgeschlossen wurde.

Wichtig ist dabei, dass der neue Vertrag nahtlos (Zeit & Leistungen) an den alten anschließt. Das bedeutet: Es sind dieselben Leistungen enthalten, für die beim alten Versicherer bereits die Wartezeit verstrichen ist. Die neue Rechtsschutzversicherung muss also dieselben Risiken abdecken, wie die alte. Für neue Leistungen fällt für gewöhnlich wieder eine Wartezeit an.

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Auf der sicheren Seite bist du vor allem dann, wenn du deine Rechtsschutzversicherung vorausschauend abschließt. Wir geben Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern die Möglichkeit, sich innerhalb von nur 9 Minuten schnell und einfach rundum abzusichern. Indem du unserem Algorithmus ein paar Fragen zu deiner Tätigkeit beantwortest, wählt er die passenden Versicherungen für dich aus und kann so auch deinen Rechtsschutz optimal auf deine Risiken zuschneiden. So bist du rundum abgesichert und zahlst immer nur für die Bestandteile der Versicherungen, die du wirklich brauchst.

Um dir beim Thema Rechtsschutz die bestmögliche Absicherung zu bieten, arbeiten wir mit dem Rechtsschutzexperten schlechthin zusammen – der ARAG Versicherung. Seit über 80 Jahren berät ARAG Firmen und Selbstständige zum Thema Rechtsschutz und unterstützt uns so dabei, dir immer den maßgeschneiderten Firmenrechtsschutz für dein Business anzubieten.

    Inhaltsverzeichnis

  • Gibt es eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung?
  • Rückwirkende Rechtsschutzversicherung – funktioniert das?
  • Wie funktionieren Rechtsschutzversicherungen ohne Wartezeit?
  • Kann ich die Wartezeit meiner Rechtsschutzversicherung umgehen?
  • Individuelle Rechtsschutzversicherung – frühzeitig abschließen bei insureQ
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