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Dieser Versicherungsschutz ist für Unternehmer besonders wichtig
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Warum sollte ich mein Unternehmen versichern?
Welche Versicherungen benötigen Unternehmen?
Faktoren wie Risiken, Unternehmensgröße und Deckungssumme bestimmen, welche Versicherungen du auswählen solltest und was diese kosten. Deshalb muss eine Absicherung immer individuell berechnet werden. In diesem Beitrag möchten wir dir einen ersten Überblick zu den relevantesten Gewerbeversicherungen geben. Wenn du genauer wissen möchtest, welche Versicherungen wirklich wichtig für dich sind, kannst du dir deinen Versicherungsschutz bei uns online oder im Gespräch mit einem Versicherungsexperten zusammenstellen. So viel sei allerdings vorweggenommen: Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung und ein Rechtsschutz sind Versicherungen, auf die du keinesfalls verzichten solltest. Weil ein Fehlen der beiden Versicherungen besonders schwerwiegende Folgen haben kann, stehen sie für uns an erster und zweiter Stelle.
Platz 1: Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung für Drittschäden
Der wohl zentralste Versicherungsschutz für jedes Unternehmen ist die gewerbliche Haftpflichtversicherung. Auf sie solltest du keinesfalls verzichten, da ein Schaden in diesem Bereich die Existenz deines Unternehmens gefährden kann. Es gibt zwei verschiedene Haftpflichtversicherungsarten, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich definiert werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung von insureQ enthält eine Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden. Das heißt, wenn sich eine Person in deinen Räumlichkeiten verletzt, ihr Eigentum beschädigt und/oder daraus ein Vermögensfolgeschaden entsteht, dann werden die Kosten hierfür von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Gerade im physischen Kontakt mit Kunden ist dieser Versicherungsschutz besonders wichtig.
Anders ist das bei der Berufshaftpflichtversicherung. Sie ist bei insureQ gleichbedeutend mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und deckt „reine“ Vermögensschäden ab – d. h. wenn einem Dritten ein finanzieller Schaden durch dich entsteht, der nicht durch einen vorherigen Personen- oder Sachschaden verursacht wurde. Wichtig ist diese Versicherung für alle Unternehmen, die durch ihre Beratung und damit verbundenen Fehlentscheidungen das finanzielle Vermögen Dritter beschädigen können oder die im medizinischen Bereich tätig sind. Im folgenden Abschnitt haben wir ein paar Beispiele zusammengefasst, um den Unterschied zwischen Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung zu verdeutlichen.
Praxisbeispiel Betriebshaftpflichtversicherung – abgedeckte Schadensfälle
1. Personenschaden: Bei der Besichtigung deines Warenlagers fällt dein Geschäftspartner von einer Leiter und verletzt seinen Rücken schwer. Er macht dich für seine Verletzung verantwortlich und fordert Schmerzensgeld. Eine Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall die Schadenssumme.
2. Sachschaden: Du lädst deinen Kunden zu einem Termin in dein Bürogebäude ein. Als du ihn überschwänglich begrüßt lässt er seinen Laptop ins Treppenhaus fallen. Das Gerät ist völlig zerstört. Dein Kunde gibt dir die Schuld und fordert die Erstattung des Schadens. Auch in diesem Fall kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung für die Kosten auf.
3. Vermögensfolgeschaden: Der gestürzte Geschäftspartner aus dem ersten Beispiel verliert einen wichtigen Auftrag, da er aufgrund seiner Verletzung mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen muss. Er fordert den finanziellen Folgeschaden von dir zurück. Auch in diesem Fall kommt die Betriebshaftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Praxisbeispiel Berufshaftpflichtversicherung – abgedeckte Schadensfälle
Vermögensschaden: Dein Beratungsunternehmen hat einen Kunden, der deine Dienstleistung für eine Partnerkampagne nutzt. Da viele deiner Mitarbeiter krank sind, kannst du eine wichtige Präsentation nicht rechtzeitig fertigstellen. So verliert dein Kunde Zeit und kann die Kampagne nicht mehr umsetzen. Für den finanziellen Schaden macht er dich verantwortlich. Wenn du eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hast, kannst du dich glücklich schätzen. Sie kommt für den kompletten Schaden auf, der deinem Kunden entstanden ist.
Sowohl die Betriebs- als auch die Berufshaftpflichtversicherung enthalten einen passiven Rechtsschutz, der ungerechtfertigte oder zu hohe Forderungen gegen dich abwehrt – zur Not auch vor Gericht.
Platz 2: Firmenrechtsschutz für rechtliche Auseinandersetzungen
Im unternehmerischen Kontext ist die Wahrscheinlichkeit in einen Rechtsstreit zu geraten besonders hoch. Aus diesem Grund ist eine Firmenrechtsschutzversicherung – auch gewerbliche Rechtsschutzversicherung genannt – für Unternehmer besonders wichtig und steht für uns an Platz zwei der wichtigsten Gewerbeversicherungen. Sie trägt die Kosten für einen Rechtsstreit und stellt eine der wichtigsten Grundlage dar, um eigene Interessen zu vertreten. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Schwerpunktthemen, die eine Auswahl des richtigen Rechtsschutzes erschweren. Hier ein paar Beispiele:
Erweiterter Strafrechtsschutz: Stärkt dir den Rücken, wenn dir vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird – z. B. Steuerhinterziehung.
Immobilienrechtsschutz: Kommt für rechtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Gewerbeimmobilien auf – z. B. aufgrund einer versäumten Grundsteuerzahlung.
Arbeitsrechtsschutz: Deckt arbeitsrechtliche Streitigkeiten ab – z. B. wenn ein Mitarbeiter seine Entlassung nicht akzeptieren will und rechtlich gegen dein Unternehmen vorgeht.
Verkehrsrechtsschutz: Schützt dich für den Fall, dass es wegen deiner Firmenfahrzeuge (zu Land) zum Rechtsstreit kommt – z. B. bei einem vermeintlich unbegründeten Führerscheinentzug.
Platz 3: Inhaltsversicherung für Waren und Inventar
Ob Büroeinrichtung oder Warenlager – ein Schaden an Unternehmensausstattung und – beständen ist finanziell oft schwer zu stemmen. Eine Inhaltsversicherung deckt Schäden an Inventar, Elektronik und Waren ab, die durch Sturm, Hagel, Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl verursacht werden. Sie übernimmt die Kosten für die Wiederherstellung des Ursprungszustands und kommt auch für die Kosten einer Betriebsunterbrechung auf.
Platz 4: Cyber-Versicherung für Internetnutzung
Cyber-Risiken werden gerade von KMUs oft unterschätzt. Dabei ist das Risiko, das von Phishing-Attacken, Cyber-Erpressungen & Co. ausgeht, greifbarer, als man denkt und wird für Unternehmen immer wieder zur finanziellen Herausforderung. Wer Internetdienste nutzt oder beispielsweise einen Online-Shop betreibt, sollte auf eine Cyber-Versicherung nicht verzichten. Aber auch das Senden einer schnöden E-Mail kann bereits zum Angriffspunkt für Kriminelle werden und Unbefugten sensible Unternehmensdaten zugänglich machen. Aus diesem Grund ist eine Cyber-Versicherung allen Unternehmen zu empfehlen, die Internetdienste nutzen. So ersparen sich Unternehmer viel Ärger und hohe Kosten – beispielsweise für die Wiederherstellung von Kundendaten.
Versicherungen für spezifische Branchen und Berufsgruppen
Neben allgemeinen Risiken werden viele Unternehmer tagtäglich mit branchenspezifischen Schadensfällen konfrontiert. Hierfür gibt es spezifische Versicherungen, die bestimmte Formen von Unternehmen oder Tätigkeiten absichern.
Transportversicherung: Diese Versicherung ist für Frachtführer ab 3,5 Tonnen Pflicht und deckt die Kosten für beschädigte, verlorene und gestohlene Ware ab. Schäden durch Elementarereignisse und Ausfallschäden durch verspätete Lieferungen sind ebenfalls versichert.
D&O-Versicherung: Bei einer Fehlentscheidung stehen Geschäftsführer in der Verantwortung und können sogar mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden. Eine D&O-Versicherung (auch Geschäftsführerhaftpflichtversicherung genannt) deckt dieses Risiko ab und kommt für die Kosten auf, die z. B. durch Fristversäumnisse bei der Beantragung von Fördergeldern entstehen.
Produkthaftpflichtversicherung: Händler – ob online oder offline – sollten beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung darauf achten, dass auch die Produkthaftung abgedeckt ist. Denn: Die Versicherung kommt für Drittschäden auf, die Kunden durch eines deiner Produkte entstehen – z. B. eine allergische Reaktion.
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