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Betriebshaftpflicht Steinmetz – einfach und schnell

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Welche Schäden kann ich bei insureQ versichern?

  • Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden

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Warum benötigt ein Steinmetz eine Betriebshaftpflicht?

Bei der Bearbeitung von Naturstein können trotz ausreichender Vorsichtsmaßnahmen Unfälle und Schäden Dritter entstehen, die in der Folge zu hohen Schadensersatzforderungen führen. Weil diese Kosten zur existenziellen Bedrohung werden können, lohnt es sich frühzeitig eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Nach der Betriebshaftpflichtversicherung kommt die private Vorsorge

Die Arbeit mit schweren Steinen birgt neben der Gefahr für Dritte natürlich in erster Linie Gefahren für die eigene Gesundheit mit sich. Rückenbeschwerden oder ein Arbeitsunfall können die eigene finanzielle Sicherheit gefährden. Deshalb empfehlen wir vorzusorgen und gemeinsam mit einem Versicherungsexperten die Möglichkeiten der Krankheits-, Unfall- und Altersvorsorge zu besprechen.

Versicherungsschutz nach Maß für Steinmetzbetriebe

Die Suche nach dem richtigen Versicherungsschutz und die Wahl einer ausreichend hohen Versicherungssumme sind oft kompliziert und kosten viel Zeit, die besser in die eigene Selbstständigkeit oder den eigenen Betrieb investiert werden kann. Deshalb stellen wir hier eine unverbindliche Angebotsermittlung bereit. Mithilfe unserer smarten Berechnung können wir auf Grundlage deiner Eckdaten einen Versicherungsschutz ermitteln, der genau zu deinen Anforderungen und deiner Unternehmensgröße passt. Das heißt auch, dass du weniger für deine Versicherung bezahlst, wenn du allein tätig bist. So erhältst du immer einen zuverlässigen Schutz zum besten Preis.

Die Vorteile von insureQ für Steinmetzbetriebe

  • risikospezifischer Versicherungsschutz – zu 100 % an deine Risiken angepasst

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  • wählbarer Umfang: Vollständiges Versicherungspaket oder Betriebshaftpflichtversicherung für Steinmetze

  • Beste Preisleistung: Ausgezeichnete Versicherungspolicen von Preisleistungssiegern

  • Abschluss einfach online oder persönliche Beratung durch Versicherungsexperten

Was deckt die Betriebshaftpflicht für Steinmetze ab?

Die Verarbeitung von Stein bringt gewisse Berufsrisiken mit sich. Nicht nur ein Missgeschick bei der Bearbeitung sondern vor allem auch die Auslieferung und Positionierung der Werkstücke können dabei zu Problemen führen. Denn immer besteht dabei die Gefahr das Eigentum einer anderen Person zu beschädigen oder diese zu verletzen. Diese Schäden sind ohne eine Versicherung ein unkalkulierbares Betriebsrisiko – zu zahlende Schadensersatzforderungen erstrecken sich schnell bis in die Millionen.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung – auch betriebliche Haftpflichtversicherung genannt – für Steinmetze und Steinmetzbetriebe übernimmt zum einen die Schadensersatzforderungen, die durch Personenschäden verursacht werden. Das heißt, wenn eine betriebsferne Person durch deine berufliche Tätigkeit verletzt wird, kommt die Betriebshaftpflicht für Behandlungskosten und Schmerzensgeld auf.

Zum anderen übernimmt sie die Erstattung der Kosten für einen Sachschaden, wenn beispielsweise durch eine Auftragsarbeit das Eigentum deines Kunden beschädigt wird.

Die dritte Art von Schäden, die eine Betriebshaftpflichtversicherung für Steinmetze abdeckt, sind Vermögensfolgeschäden. Damit sind finanzielle Schäden gemeint, die durch einen vorangegangenen Personen- oder Sachschaden verursacht wurden – beispielsweise eine Arbeitsunfähigkeit mit Umsatzausfall deines Kunden. Die Voraussetzung: Deine berufliche Tätigkeit muss tatsächlich die Ursache dafür sein, dass der Kunde nicht arbeiten konnte.

Eine weitere Funktion der Betriebshaftpflichtversicherung ist die Prüfung der Rechtmäßigkeit und die Abwehr von unbegründeten oder zu hohen Forderungen der Gegenseite. Erhebt also ein Kunde Schadensersatzforderungen wegen einer Verletzung, die gar nicht durch deine berufliche Tätigkeit verursacht wurde, werden diese vom Versicherer abgewehrt. Dazu zieht dieser sogar bis vor Gericht. Gut zu wissen: Ein passiver Rechtsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ersetzt keinen Firmenrechtsschutz. Denn dieser kommt nur für die Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen dich auf.


Schadensbeispiele: Betriebliche Haftpflichtversicherung Steinmetz

1. Personenschaden: Im Eingangsbereich eines Kunden bringst du einen Pfeiler aus Marmor an, der vorerst nicht gesichert ist. So fällt dieser dem betreffenden Kunden auf den Fuß. Behandlungskosten und Schmerzensgeld sollst du übernehmen. Die Forderungen in Höhe von 4.000 Euro musst du selbst bezahlen, wenn du nicht auf eine Betriebshaftpflichtversicherung zurückgreifen kannst.

2. Sachschaden: Einer deiner Mitarbeiter fährt mit schwerem Gerät durch den Garten eines Privatkunden, um eine Skulptur zu platzieren und beschädigt dabei ein antikes Gartentor. Der gesamte Schaden beläuft sich auf 3.000 Euro. Dein Betrieb muss für diese Kosten aufkommen, wenn du keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hast.

3. Vermögensfolgeschaden aufgrund eines Personenschadens: Durch die Verletzung aus dem ersten Beispiel kann dein Kunde selbst einige Monate lang nicht arbeiten. Dadurch verzeichnet er hohe Umsatzeinbußen, die er jetzt von dir zurückfordert. Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt auch diese Kosten.

Welche Versicherungssumme sollten Steinmetze für die Betriebshaftpflicht wählen?

Bei der Wahl der Versicherungssumme – auch Deckungssumme genannt – muss ein Steinmetz immer darauf achten, dass dieser Wert den maximal anzunehmenden Schadenswert abdeckt. Bei Personenschäden können das schnell mehrere Millionen Euro sein. Deshalb ist die branchenübliche Empfehlung eine Versicherungssumme von einer bis drei Millionen Euro. Im Umgang mit Großkunden sollte ein höherer Betrag gewählt werden, da Sachschäden in diesem Bereich schnell teurer werden können als drei Millionen Euro.

Weitere wichtige Versicherungen für Steinmetzbetriebe

Neben der Betriebshaftpflichtversicherung, die ohne Frage den essenziellsten Versicherungsschutz für Steinmetze und deren Betriebe darstellt, sind Firmenrechtsschutzversicherung und Inhaltsversicherung zwei Versicherungen, die jeder Unternehmer zumindest einmal gehört haben sollte.


Der Firmenrechtsschutz für Steinmetze – rechtlich auf der sicheren Seite

In einen Rechtsstreit geraten gerade Selbstständige und Betriebe häufiger als man denkt. Wenn der entlassene Mitarbeiter mit seiner Kündigung nicht einverstanden ist oder ein Kunde wegen einer Unstimmigkeit vor Gericht zieht, kann eine Firmenrechtsschutzversicherung zum rettenden finanziellen Anker werden. Deshalb ist sie für uns neben der Betriebshaftpflichtversicherung die zweitwichtigste Versicherung, die jeder Steinmetzbetrieb besitzen sollte.

Der betriebliche Rechtsschutz trägt die Kosten für Anwalt, Gericht, Sachverständige u. v. m. Unser Versicherungspartner ARAG stellt neben den Kosten für Gerichtsverfahren auch eine unkomplizierte Beratung durch einen Anwalt, einen Inkassopartner für ausstehende Forderungen und rechtssichere Dokumente bereit.

Ein Praxisbeispiel: Ein Kunde sieht den vereinbarten Vertrag nicht erfüllt. Er verlangt von dir immer neue Arbeiten ohne Extrazahlungen. Als du dich weigerst, zieht er vor Gericht. Nun musst du dich mit einem professionellen Anwalt zur Wehr setzen. Diesen kannst mit unserem Firmenrechtsschutz frei wählen und musst für das Gerichtsverfahren keinen Cent bezahlen.

Die Inhaltsversicherung für Steinmetzbetriebe – Schutz für die Ausstattung

Gleich vorweg: Eine Inhaltsversicherung kommt nur dann für dich in Frage, wenn du über eine Werkstatt oder andere Räumlichkeiten verfügst, die Gerätschaften und Ausstattung enthalten. Denn eine Inhaltsversicherung kommt für Schäden am betrieblichen Inventar auf und ist mit einer Hausratversicherung im privaten Bereich vergleichbar.

Egal, ob teures Werkzeug, Geräte oder gelagerter Naturstein – eine Inhaltsversicherung deckt alle Schäden an beweglichen Betriebsgegenständen ab, die durch folgende Ursachen hervorgerufen wurden:

  • Feuer

  • Leitungswasser

  • Sturm und Hagel

  • Einbruchdiebstahl

Ein Schadensbeispiel: In der Nacht bricht ein Feuer in deinem Steinmetzbetrieb aus. Sowohl deine Werkstatt mit teuren Geräten, die Einrichtung deines Büros als auch dein Warenlager mit wertvollen Natursteinen werden zerstört. Der Schaden beläuft sich auf 20.000 Euro.

Die Inhaltsversicherung übernimmt in diesem und ähnlichen Schadensfällen die Kosten für die Wiederherstellung und Reparaturen an der betrieblichen Ausstattung und den gelagerten Waren. Eine Elektronikversicherung ist bereits im Versicherungsschutz enthalten oder kann wie bei uns in einem persönlichen Beratungsgespräch mit einem unserer Versicherungsexperten hinzugebucht werden. Gleiches gilt für Ertragsausfälle infolge eines Schadens – beispielsweise, wenn du deine Räumlichkeiten nach einem Brand nicht mehr nutzen kannst, doch keine Fixkosten trotzdem weiterlaufen. Wir beraten dich gerne zu deinem optimalen Versicherungsschutz.

    Inhaltsverzeichnis

  • Warum benötigt ein Steinmetz eine Betriebshaftpflicht?
  • Versicherungsschutz nach Maß für Steinmetzbetriebe
  • Was deckt die Betriebshaftpflicht für Steinmetze ab?
  • Welche Versicherungssumme sollten Steinmetze für die Betriebshaftpflicht wählen?
  • Weitere wichtige Versicherungen für Steinmetzbetriebe