Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der insureQ GmbH

1. Allgemeines, Vertragsschluss, Vertragsbeziehungen, Vertragspartner

1.1.

Die insureQ GmbH (nachfolgend „insureQ“) ist Betreiber des Online-Portals InsureQ.de sowie Kooperationspartner diverser Webseiten Dritter (nachfolgend „Kooperationspartner“), die die White-Label-Technologie oder vorgegebene Inhalte von insureQ verwenden. Auf dem Online-Portal insureQ.de oder auf den Internetauftritten Dritter können Unternehmer (insbesondere Gewerbetreibende und Freiberufler), die an dem Abschluss von Versicherungsverträgen für ihren Gewerbebetrieb bzw. ihre Geschäftstätigkeit interessiert sind (nachfolgend „Nutzer“), nach entsprechenden Produkten verschiedener Anbieter suchen oder Produkte anfragen. Bei erfolgreicher Suche werden dem Nutzer – basierend auf den von ihm eingegebenen Daten – unverbindlich und unentgeltlich die Eckdaten der zu der Suchanfrage passenden Produkte der mit insureQ kooperierenden Anbieter gegenübergestellt. Zudem werden dem Nutzer weitere ausgewählte Vertragsdetails zu den gegenübergestellten Produkten zur Verfügung gestellt.

1.2.

Die Nutzer können über insureQ.de oder über Kooperationspartner – verbindliche – Anträge auf Abschluss entsprechender Verträge abgeben (nachfolgend, ein „Antrag“) oder ggf. individuelle Angebote von Anbietern anfordern. Ein Vermittlungsverhältnis mit insureQ kommt erst mit Anzeige oder Übermittlung der konkreten Vorschläge durch insureQ auf Grundlage der tatsächlich übermittelten Daten des Nutzers zustande. Über die Vermittlung von Verträgen hinausgehende Verpflichtungen übernimmt insureQ nicht, insbesondere bietet insureQ keine eigenen Versicherungs- und/oder Finanzprodukte an.

1.3.

Eine Beratungsanfrage verpflichtet insureQ noch nicht zu einer Annahme des Auftrages oder zu einem unverzüglichen Tätig werden. Eine Tätigkeitsverpflichtung entsteht erst nach Erstellung einer Übernahmebestätigung oder durch die Übersendung von entsprechenden Versicherungsangeboten durch insureQ.

1.4.

insureQ erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses oder einer Finanzdienstleistung vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Anbietern einzuholen. Benötigt der Nutzer eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätig werden mit insureQ im Vertretervertrag schriftlich zu vereinbaren.

1.5.

Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Nutzer geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig und wahrheitsgemäß zur Beratungsgrundlage anzunehmen.

1.6.

insureQ ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage, sich fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Nutzers zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Nutzer selbst erst später eigene Kenntnis erhält.

1.7.

Ein Versicherungs-/Finanzdienstleistungsvertrag kommt – sofern eine Einigung erzielt wird –ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem von ihm ausgewählten Anbieter (z.B. Versicherungsunternehmen) zustande. insureQ hat auf den Inhalt eines solchen Vertragsverhältnisses keinerlei Einfluss. Der Inhalt dieses Vertragsverhältnisses richtet sich alleine nach den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und etwaigen sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Anbieter.

1.8.

Die Nutzung von insureQ.de ist für die Nutzer kostenlos.

1.9.

Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende oder diese Nutzungsbedingungen ergänzende Geschäftsbedingungen der Nutzer finden keine Anwendung.

1.10.

Versicherungsschutz oder die Erbringung der Finanzdienstleistung entstehen nicht mit Abschluss des Vertretervertrages, sondern erst dann, wenn ein rechtswirksamer Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsvertrag zustande gekommen ist.

1.11.

Der Vertragstext wird von insureQ gespeichert. Die Bestelldaten werden dem Nutzer gesondert per E-Mail zugesendet. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2. Stellung von insureQ

insureQ ist selbstständiger und unabhängiger Versicherungsvermittler, welcher rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite des Nutzers steht, dessen Interessen weisungsgemäß von insureQ wahrgenommen werden. insureQ übernimmt für den Nutzer die Vermittlung oder in Stellvertretung den Abschluss von Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Erklärungen, die im Auftrag des Nutzers an die Versicherer/Finanzdienstleister weitergeleitet werden, werden dem Nutzer zugerechnet.

3. Nutzung nur durch Unternehmer; keine Nutzung durch Vertreter/Vermittler

3.1.

Berechtigt zur Nutzung von InsureQ.de und die durch insureQ zur Verfügung gestellten Technologien und Inhalte unserer Kooperationspartner sind Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln und Verbraucher.

3.2.

Die kostenfreie Nutzung der Leistungen von insureQ ist nur zur Deckung des eigenen Bedarfs des Nutzers gestattet. Eine Nutzung zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit im Rahmen der Vermittlung für Dritte ist untersagt.

4. Allgemeine Leistungen von insureQ

4.1.

insureQ stellt mit insureQ.de und mit Hilfe von Kooperationspartnern Webseiten zur Suche und zur Anfrage von Versicherungsprodukten zur Verfügung. Der Nutzer hat die Möglichkeit, über die entsprechenden, von insureQ zur Verfügung gestellten Eingabemasken, durch Eingabe der erforderlichen Daten online nach geeigneten Versicherungsprodukten zu suchen. Die gefundenen Produkte werden dem Nutzer nach Eingabe der Daten auf einer Ergebnisseite angezeigt. Diese Ergebnisseite beinhaltet insbesondere die Eckdaten der angezeigten Produkte, sowie einen Link zu den weiteren Detailinformationen, die für einen Vergleich der Angebote erforderlich sind.

4.2.

Diese Suche erstreckt sich nicht auf alle am Markt existierenden Produkte, sondern nur auf ausgewählte Produkte der mit insureQ kooperierenden Anbieter. Das Suchergebnis stellt auch kein verbindliches Angebot des jeweiligen Anbieters und/oder von insureQ dar; es handelt sich stattdessen stets um unverbindliche Informationen im Hinblick auf existierende Versicherungsprodukte der mit insureQ kooperierenden Anbieter.

4.3.

Der Nutzer hat auf der Ergebnisseite der Produktauswahl die Möglichkeit, online über insureQ einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines bestimmten Versicherungsvertrags zu stellen oder – ggf. – ein individuelles Angebot des Anbieters anzufordern. Stellt ein Nutzer einen verbindlichen Antrag, übermittelt insureQ dem entsprechenden Anbieter den Antrag des Nutzers. In bestimmten Fällen ist die automatische Erstellung eines Suchergebnisses allerdings nicht möglich (z.B. wenn das Risiko des Nutzers beim Versicherer anfragepflichtig ist), so dass der jeweilige Nutzer auch keinen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages über die entsprechenden Funktionen auf der Online-Plattform stellen kann. In diesem Fall wird insureQ dem Nutzer mitteilen, dass ein Wechsel in den Offline-Antragsprozess und eine telefonische Kontaktaufnahme mit einem Mitarbeiter von insureQ erforderlich ist.

4.4.

Der Nutzer hat neben der Online-Antragsstellung für Versicherungsprodukte die Möglichkeit, den Offline-Antragsprozess von insureQ zu nutzen. Hierbei wird ein Mitarbeiter von insureQ den Nutzer telefonisch zu seinem Anliegen beraten und ihm aufgrund seiner Wünsche geeignete Versicherungsangebote übermitteln. Dabei nimmt insureQ eine Vorauswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten vor, welche den mitgeteilten Wünschen und Bedürfnissen des Nutzers entsprechen könnten. insureQ berücksichtigt hierbei wiederum nur ausgewählte Produkte der mit insureQ kooperierenden Unternehmen. Ein Versicherungsvertrag kommt im Offline-Antragsprozess zwischen dem Nutzer und einem Versicherungsunternehmen erst dadurch zustande, dass insureQ dem Nutzer ein eventuelles Angebot des jeweiligen Versicherungsunternehmens übermittelt, welches der Nutzer durch gesonderte Erklärung gegenüber dem Versicherungsunternehmen oder gegenüber insureQ als Empfangsvertreter des Versicherungsunternehmens annehmen kann.

4.5.

Stellt der Nutzer online oder im Offline-Antragsprozess einen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrags, fungiert insureQ als Vermittler. insureQ wird dem Nutzer die erforderlichen Informationen (insbesondere die Vertragsbedingungen und sonstige Pflichtinformationen) vor Antragstellung zur Verfügung stellen. Stellt ein Nutzer einen verbindlichen Antrag, übermittelt insureQ dem entsprechenden Anbieter den Antrag des Nutzers.

4.6.

Ein Versicherungs- bzw. Finanzdienstleistungsvertrag kommt nur zwischen Nutzer und dem vom Nutzer ausgewählten Anbieter zustande. Voraussetzung hierfür ist, dass der Anbieter den Antrag des Nutzers (bei Versicherungsprodukten z.B. durch Übermittlung des Versicherungsscheins) annimmt. Die Prüfung des Antrags des Nutzers durch das jeweilige Finanzdienstleistungsinstitut kann – je nach Aufwand der Prüfung, z.B. in Bezug auf das zu versichernde Risiko mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

4.7.

Dem Nutzer entstehen für die Vermittlungstätigkeit von insureQ keine Kosten. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeit von insureQ trägt das jeweilige Versicherungsunternehmen.

4.8.

Der Anspruch auf Nutzung von InsureQ.de oder der Webseiten von Kooperationspartnern von insureQ besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. insureQ behält sich vor, den Zugang zu InsureQ.de oder Webseiten von Kooperationspartnern von insureQ zeitweilig zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (z.B. bei Wartungsarbeiten).

4.9.

insureQ bietet telefonische Beratung durch qualifizierte Produktexperten über die auf InsureQ.de oder der Webseiten der Kooperationspartner von insureQ angegebene Telefon-Hotline an. insureQ darf telefonische Gespräche mit dem Nutzer bei vorher erteilter Einwilligung des Nutzers aufzeichnen und speichern. Die Aufzeichnungen dienen dem Zweck der Qualitätssicherung und der Dokumentation. Der Nutzer kann zu Beginn des Telefonats den Mitschnitt des Gesprächs ablehnen. Wenn der Nutzer nicht ablehnt, willigt er in die Aufzeichnung und Speicherung des Gesprächs ein. Die Mitarbeiter von insureQ können die Gespräche nachträglich anhören. insureQ ist berechtigt, Niederschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Sollte es zum Rechtsstreit kommen, kann insureQ die Gesprächsaufzeichnungen als Beweis verwenden.

5. Besondere Regelungen für Versicherungen

5.1.

insureQ fungiert bei der Vermittlung von Versicherungen als Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 1GewO für die Vermittlung von Versicherungen. Auf Grundlage der vom Nutzer online, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder auf anderem Wege gemachten Angaben bietet insureQ die Vermittlung eines geeigneten Versicherungsschutzes an. Die Vermittlung beschränkt sich dabei auf die in der Beratungsdokumentation genannten Versicherungsprodukte, zu denen der Nutzer ausdrücklich eine Vermittlungstätigkeit beauftragt hat. Eine umfassende Risikoanalyse oder eine Berücksichtigung der individuellen Situation des Nutzers erfolgt nicht. Sofern es sich um ein Angebot in Kooperation mit einem Partner, z.B. ein Vergleichsportal eines Drittanbieters handelt, besteht die Leistung von insureQ lediglich in der Herstellung des Kontakts zu dem jeweiligen Partner als Versicherungsvertreter.

5.2.

insureQ übernimmt nach §61 VVG die Dokumentation der Beratung und lässt diese Beratungsdokumentation dem Nutzer vor Antragsstellung zukommen. Mit Antragsstellung bestätigt der Nutzer den Erhalt sowie Vollständigkeit und Richtigkeit der Beratungsdokumentation. Die Beratungsdokumentation ist Grundlage des Vermittlungswunsches des Nutzers.

5.3.

Es kann gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung von insureQ als Vermittler auf bereits bestehende Versicherungsverhältnisse des Nutzers erstrecken soll. Diese Vertragsverhältnisse werden dann künftig durch insureQ verwaltet, sofern dem Nutzer die erfolgreiche Übertragung bestätigt wird.

5.4.

Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung, außer für die Vermittlung und/oder Verwaltung des gewünschten Versicherungsschutzes des Nutzers besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Vertretertätigkeit umfasst.

5.5.

Schließt der Nutzer nach der Beratung durch insureQ einen Versicherungsvertrag über einen anderen Vermittler ab, so erstreckt sich das Vertretermandat von insureQ nicht auf diesen über den anderen Vermittler abgeschlossenen Versicherungsvertrag. insureQ trifft diesbezüglich keine Beratungspflicht; es sei denn der Nutzer legt den entsprechenden Vertrag gegenüber insureQ offen und der Versicherer stimmt einer courtagepflichtigen Übertragung des Versicherungsvertrages in den Bestand von insureQ zu.

5.6.

insureQ vermittelt nicht alle am Markt existierenden Versicherungsprodukte, sondern nur ausgewählte Versicherungsprodukte von mit insureQ kooperierenden Versicherungsunternehmen. InsureQ berücksichtigt im Rahmen seiner Tätigkeit nur die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zugelassenen Versicherer, die eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und die gemäß § 7 VVG i.V.m. der vvG InfoV gesetzlich vorgeschriebene Informationen in deutscher Sprache anbieten. Ausländische Versicherer bleiben im Regelfall unberücksichtigt. Es wird nicht immer die für den Nutzer günstigste Versicherung ausgewählt sondern eine, seinen Wünschen entsprechende Versicherung. insureQ übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen.

5.7.

insureQ kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Nutzer wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt, sofern der Nutzer seine versicherungsvertraglichen Pflichten erfüllt.

5.8.

Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Vertreters erteilt insureQ auf Anfrage des Nutzers jederzeit Auskunft zu vermittelten oder verwalteten Vertragsverhältnissen.

5.9.

insureQ verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen des Nutzers zu informieren. Erklärungen, die er im Auftrage des Nutzers an die Versicherer weiterleitet, werden dem Nutzer zugerechnet. Darüber hinausgehende Informationen werden an den/oder die Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

5.10.

insureQ ist nicht verpflichtet, den Nutzer nach erfolgreicher Vermittlung eines Versicherungsvertrages auf neue – ggf. günstigere – Versicherungsprodukte im Markt hinzuweisen. insureQ ist weiterhin nicht verpflichtet und nicht in der Lage, sich nach der Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Nutzers zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Nutzer selbst erst später eigene Kenntnis erhält.

5.11.

insureQ bietet an, Nutzer bei Meldungen von Schäden zu unterstützen. Alternativ können Schadensmeldungen durch den Nutzer, auch ohne die Unterstützung durch insureQ, direkt an das jeweilige Versicherungsunternehmen gerichtet werden.

6. Pflichten der Nutzer, Haftung

6.1.

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Der Nutzer ist zur vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Insbesondere hat er insureQ unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, geordnet und so rechtzeitig zu übergeben, dass insureQ eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Nutzer die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag. Verletzt der Nutzer diese Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht, so ist insureQ von jedweder Haftung befreit; gleiches gilt für den Fall, dass der Nutzer mit dem Versicherer direkt korrespondiert und/oder verhandelt.

6.2.

Leitet insureQ die für den Nutzer erstellten Unterlagen, insbesondere die Versicherungspolicen und Bedingungswerke oder Prämienrechnungen diesem zur Kenntnisnahme zu, ist der Nutzer verpflichtet, diese selbst auf sachliche Richtig- und Vollständigkeit zu überprüfen und auf etwaige Fehler, Abweichungen vom Antragsinhalt oder Unrichtigkeiten unverzüglich hinzuweisen. Sollte der Nutzer insureQ nicht auf einen Mangel der sachlichen Richtig- oder Vollständigkeit hinweisen, können sich daraus rechtliche Nachteile für den Kunden ergeben.

6.3.

Der Nutzer verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse von insureQ nur mit dessen schriftlicher vorheriger Einwilligung an Dritte weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt insureQ Urheberrechtsschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung von insureQ für deren Inhalt gegenüber Dritten ist ausgeschlossen.

6.4.

Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten etc. sind vom Nutzer eigenverantwortlich zu erfüllen.

6.5.

Der Nutzer ist verpflichtet, insureQ die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen.

6.6.

Der Nutzer verpflichtet sich, elektronische Angriffe jeglicher Art auf InsureQ.de oder die Webseiten der Kooperationspartner von insureQ zu unterlassen. Als elektronische Angriffe gelten insbesondere Versuche, die Sicherheitsmechanismen von InsureQ.de oder der Webseiten der Kooperationspartner von insureQ zu überwinden, zu umgehen, oder auf sonstige Art außer Kraft zu setzen, der Einsatz von Computerprogrammen zum automatischen Auslesen von Daten, das Anwenden und/oder Verbreiten von Viren, Würmern, Trojanern, Brute Force Attacken, Spam oder die Verwendung von sonstigen Links, Programmen oder Verfahren, die InsureQ.de oder die Webseiten der Kooperationspartner von insureQ schädigen können.

6.7.

Nutzer dürfen Suchanfragen in den Datenbanken von InsureQ.de oder den Webseiten von Kooperationspartnern von insureQ ausschließlich mittels der auf insureQ.de oder den auf den Webseiten der Kooperationspartner von insureQ angebotenen Suchmasken stellen. Nicht statthaft ist die Suche unter Umgehung der Suchmasken, insbesondere durch Verwendung von Suchsoftware, die auf die Daten von InsureQ.de oder der Webseiten der Kooperationspartner von insureQ zugreift. Zuwiderhandlungen werden unter anderem unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zivilrechtlich verfolgt und können unter dem Gesichtspunkt des unerlaubten Eingriffs in verwandte Schutzrechte nach den §§ 108 ff. des Urhebergesetzes strafrechtliche Konsequenzen haben.

6.8.

Bei erheblichen Verstößen gegen die dem Nutzer obliegenden Pflichten sowie bei begründeten erheblichen Verdachtsmomenten für eine erhebliche Pflichtverletzung ist insureQ berechtigt, insureQ.de oder die Webseiten der Kooperationspartner für die Inanspruchnahme durch den Nutzer zu sperren, insbesondere bei Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer. insureQ informiert den Nutzer über den Grund der Sperrung per E-Mail. Die Sperre besteht fort, bis die Pflichtverletzung behoben ist und/oder der Nutzer die Unterlassung zukünftiger Pflichtverletzungen glaubhaft gemacht hat.

6.9.

Der Nutzer haftet bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter aufgrund einer solchen Verletzung ist der Nutzer verpflichtet, insureQ vollumfänglich freizustellen, sofern er nicht nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

7. Zustellungsfiktion, Zustimmung zu Vertreterhandeln

7.1.

Als Ort der Zustellung des gesamten Offline-Schriftverkehrs mit dem Nutzer gilt die Postanschrift, die bei der Auftragserteilung angegeben wurde. Teilt der Nutzer einen Wechsel seiner Anschrift nicht unverzüglich mit, verbleibt es bei dieser Regelung mit der Folge, dass der Zugang von Willenserklärungen fingiert wird.

7.2.

Die E-Mail-Adresse des Nutzers, die bei der Registrierung im bzw. Nutzung des Onlineportal auf insureQ.de angegeben wurde, wird zur Zustellung des Online-Schriftverkehrs verwendet. Der Nutzer verpflichtet sich diese E-Mail-Adresse zu erhalten oder einen Wechsel unverzüglich mitzuteilen. Teilt der Nutzer einen Wechsel seiner E-Mail-Adresse nicht unverzüglich mit, verbleibt es bei dieser Regelung mit der Folge, dass der Zugang von Willenserklärungen fingiert wird.

7.3.

Kann nur durch die Abgabe einer Erklärung eine Frist oder ein Rechtsanspruch für den Nutzer gewahrt werden, erklärt sich der Nutzer damit einverstanden, dass diese Erklärung durch insureQ auch ohne ausdrückliche Einwilligung mit dem mutmaßlichen Einverständnis des Nutzers abgegeben werden kann, wenn insureQ die erforderliche Information besitzt.

8. Haftung von insureQ

8.1.

Die Haftung von insureQ, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug und unerlaubte Handlung, ist wie folgt beschränkt oder ausgeschlossen:

8.1.1. insureQ haftet für etwaige Schäden nur, wenn a) insureQ schuldhaft (d.h. mindestens fahrlässig) eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, wobei der Begriff der „wesentlichen Vertragspflichten“ solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, b) der Schaden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von insureQ verursacht wurde, oder c) insureQ eine Garantie übernommen hat.

8.1.2. Die Haftung für die leichtfahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten – das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf – ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt..

8.2.

Im Übrigen ist die Haftung von insureQ für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

8.3.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von insureQ.

8.4.

Die Haftung von insureQ nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz, für vorsätzliches Handeln, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für arglistiges Verschweigen sowie die Haftung aus § 63 VVG wegen der Verletzung einer Pflicht nach den §§ 60, 61 VVG bleiben von den vorstehenden Haftungsausschlüssen und -beschränkungen unberührt.

8.5.

Schadensersatzansprüche des Nutzers aus diesem Vertrag verjähren spätestens nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt zum Schluss des Jahres, in welchem der Nutzer Kenntnis von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

8.6.

Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen nicht vollständiger, unverzüglicher oder wahrheitsgemäßer Information des Mandanten ist die Haftung für Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Mandant weist insureQ nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

8.7.

Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Nutzer tätiger Dritter haftet InsureQ nicht.

8.8.

insureQ distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten der auf insureQ.de oder den Webseiten der Kooperationspartner von insureQ aufgeführten Links, den dahinter stehenden Servern, weiterführenden Links und sämtlichen anderen sichtbaren oder unsichtbaren Inhalten. insureQ übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder die Verantwortung, noch erfolgt eine Kontrolle der verlinkten Informationen durch insureQ. Verstöße der fremden Inhalte gegen geltendes Recht sind insureQ nicht bekannt. Bei entsprechender Benachrichtigung wird der Link umgehend gelöscht.

8.9.

Die E-Mail Kommunikation erfolgt unverschlüsselt und der Inhalt der E-Mails kann von Dritten eingesehen werden. Für Handlungen von Dritten haftet insureQ nicht. Sollten Nutzer eine verschlüsselte Kommunikation wünschen, können sie dies insureQ mitteilen. Hierzu müssen ebenfalls technische Anforderungen seitens des Kunden erfüllt werden. Auf Anfrage kann insureQ bestimmte Dokumente auch als passwortgeschützte PDF-Dateien oder .zip Datei übersenden. Nutzer sollten in diesem Falle ihren Spam-Ordner prüfen, da verschlüsselte Anhänge häufig als Spam wahrgenommen werden.

9. Abtretungsausschluss sowie sonstige Ausschlüsse

9.1.

Die Abtretung und sonstige Übertragung oder Belastung von sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Forderungen des Nutzers gegen insureQ, wie auch deren Pfändung ist ausgeschlossen.

9.2.

Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts, sowie die Geltendmachung sonstiger Einreden durch den Nutzer gegen eine Forderung von insureQ ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Nutzers ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt

10. Änderungsvorbehalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen

insureQ behält sich vor seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Bezug auf geänderte politische, rechtliche und marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu ändern. Im Sinne einer Erklärungsfiktion kann der Kunde innerhalb einer ihm gewährten Frist von 4 Wochen einer AGB-Änderung widersprechen. Die Frist von 4 Wochen beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem auf die Änderung der AGB seitens insureQ durch den Onlineauftritt oder durch eine elektronische Nachricht darauf hingewiesen wurde. Dazu ist der Partner verpflichtet, eine registrierte und aktive E-Mail-Adresse bei InsureQ.de oder andere Zugangsmöglichkeiten zum Onlineportal von insureQ zu führen. Falls der Partner seine Pflicht einer aktiven und registrierten E-Mail-Adresse nicht erfüllt, ist ein nachträglicher Widerruf nicht möglich.

11. Datenschutz

Bei der Nutzung von InsureQ.de oder der Webseiten der Kooperationspartner von insureQ werden von insureQ personenbezogene Daten der Nutzer erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen für InsureQ.de oder der Kooperationspartner von insureQ.

12. Rechtsnachfolge

Der Nutzer willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Vertreter, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Vertreterhauses, ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderliche Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1.

Auf Verträge zwischen insureQ und dem Nutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und aufgrund der Nutzung von insureQ.de ist München.

13.2.

Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung der aus diesem Vertrag erwachsenden Rechte kann sich insureQ verbundener Unternehmen bedienen. insureQ ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

13.3.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommende gültige und wirksame Regelung zu treffen, die sie vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn sie beim Abschluss dieser Nutzungsbedingungen die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der betreffenden Regelung bedacht hätten.

13.4.

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.