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Was können Selbstständige von der Steuer absetzen?

Gerade zu Beginn einer Selbstständigkeit ist die eigene Zeit kostbar und so wird das Thema Steuern oft vernachlässigt. Dabei sind es gerade Selbstständige, die viele Kostenpunkte in der Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Deshalb haben wir in diesem Beitrag einige Tipps für dich zusammengefasst, welche Ausgaben du in Zukunft genauer im Blick behalten und für die Steuererklärung dokumentieren solltest. So sparst du einen großen Teil deiner alltäglichen Gewerbeausgaben, indem du diese von den zuständigen Finanzbehörden wieder zurückbekommst.

#1: Bewirtungsbelege abrechnen

Ist dein nächstes Geschäftsessen bereits geplant? Dann kann es sich für dich lohnen den Beleg bzw. die Quittung hierfür aufzubewahren. Denn Rechnungen für Geschäftsessen mit Kunden oder Mitarbeitern können zu einem großen Teil steuerlich geltend gemacht werden, da Bewirtungskosten zu den Betriebsausgaben gezählt werden können. Die Bewirtung von Geschäftskontakten und anderen Personen ist zu 70 % steuerlich absetzbar. Ein Mitarbeiteressen ist dagegen in voller Höhe als Betriebsausgabe anrechenbar – gleiches gilt für Produktverkostungen von Geschäftspartnern.

Wichtig ist allerdings immer, dass die Ausgaben klar nachgewiesen werden können – die Quittung muss maschinell und nicht handschriftlich ausgestellt worden sein. Angegeben werden müssen für die Prüfung durch das Finanzamt:

  • Zeitpunkt der Bewirtung

  • Name der Teilnehmenden

  • Anlass der Bewirtung

  • Höhe der Aufwendungen

#2: Gewerblich genutzte Räume absetzen

Wenn du – beispielsweise als Freelancer – dein häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt deiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit nutzt, dann kannst du die Kosten (z. B. die Einrichtung oder einen Anteil an Nebenkosten) hierfür bis zu einer gewissen Höhe steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass folgende Bedingungen gegeben sind:

Anbindung an den privaten Teil der Wohnung oder des Hauses

Abgeschlossene Räumlichkeiten (separater Büroraum und keine Arbeitsecke)

Ausstattung des Zimmers mit Büroeinrichtung

Maximal 10 % private Nutzung

Ist wiederum auch ein anderer Arbeitsplatz vorhanden, können die „Betriebsausgaben“ für ein Arbeitszimmer in der Regel nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Kosten für Arbeitsmittel geltend machen

Unter den Begriff Arbeitsmittel fallen alle Dinge, die du benötigst, um deiner Selbstständigkeit nachzugehen. Wichtig ist dabei in welchem Umfang du das Arbeitsmittel nutzt. Bei mehr als 90 % beruflicher Nutzung, kannst du die gesamten Kosten absetzen - bei privater und beruflicher Nutzung, werden die Kosten zumeist anteilig vom Finanzamt anerkannt. Hier ein paar Beispiele für Arbeitsmittel, die du von der Steuer absetzen kannst:

  • Computer

  • Aktenkoffer

  • typische Berufskleidung

  • Büromöbel

  • Werkzeug

  • Fachzeitschriften und -bücher

Es spielt außerdem keine Rolle, ob es sich um physische Gegenstände, Software o. ä. handelt. Alle Kosten für Arbeitsmittel kannst du bei deiner Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Und auch die Fahrtkosten zur Anschaffung eines Arbeitsmittels kannst du geltend machen.

#3: Reisekosten absetzen

Wenn du mit dem Auto zu einem Geschäftstermin fährst, können auch diese Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden – das gilt auch für deine Mitarbeiter. Fahrten mit dem Dienstwagen sind oft klar geregelt und ein entsprechendes Fahrtenbuch sorgt für einen Nachweis über diese. Doch wie ist es bei deinem privaten Fahrzeug?

Auch die Kosten für eine Dienstfahrt mit dem eigenen Fahrzeug können steuerlich geltend gemacht werden. Für Betriebsfahrten können 30 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden. Doch hier ist auch Vorsicht geboten: Wer das private Auto zu mehr als 50 % für betriebliche Fahrten nutzt, dem kann es schnell passieren, dass das Fahrzeug vom Finanzamt dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. Das kann steuerliche Nachteile haben. Zudem wird oft versäumt ein Fahrtenbuch zu führen. Dem Finanzamt kann dieses also nicht vorgelegt werden.

Einfacher ist der Sachverhalt mit Bus- oder Zugfahrkarten. Sie sind durch Ticket und Rechnung einfacher zu belegen und werden in voller Höhe als Betriebsausgaben vom Finanzamt erstattet.


Kosten für Verpflegung, Übernachtung und Eintritt

Neben den Kosten für die tatsächliche An- oder Abreise können auch Verpflegung, Übernachtung oder Zugangsgebühren steuerlich geltend gemacht werden, wenn du geschäftlich unterwegs bist. Für die Verpflegung auf Geschäftsreise (Essen und Trinken) ist eine Reisekostenpauschale festgelegt:

  • 14 Euro für eintägige Reisen

  • 28 Euro für mehrtägige Reisen

Die Kosten für eine Übernachtung im Hotel werden dagegen in voller Höhe vom Finanzamt erstattet. Die Kostenerstattung für Geschäftsreisen ins Ausland variiert und ist abhängig vom jeweiligen Reiseziel. Reisenebenkosten - wie beispielsweise eine Eintrittsgebühr auf einer Fachmesse - können Selbstständige ebenfalls in der Steuererklärung angeben.

Wichtig ist auch hier, dass entsprechende Belege gesammelt beim Finanzamt eingereicht werden. Nur so können die Aufwendungen als Betriebsausgaben abgerechnet werden.

#4: Versicherungsbeiträge zurückerhalten

Die wichtigste Absicherung für jeden Selbstständigen ist ein Versicherungsschutz für private Risiken. So ist die Krankenversicherung in Deutschland beispielsweise Pflicht. Seit 2010 können die Beiträge für die Basisabsicherung steuerlich als private Aufwendungen (Sonderausgaben) berücksichtigt werden. Anzugeben sind diese in der "Anlage Vorsorgeaufwand".

Gewerbliche Versicherungen gelten dagegen im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten. Vor allem der gewerbliche Rechtsschutz-, die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung – die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige – können steuerlich als Betriebsausgabe angerechnet werden. Ähnliches gilt für die Kfz-Haftpflicht oder Kaskoversicherung. Reine Sachversicherungen können allerdings nicht von der Steuer abgesetzt werden. Sie sind weder Voraussetzungen für die Ausübung der Selbstständigkeit (Werbungskosten) noch für die private Vorsorge (Sonderausgaben) nötig.

#5: Weiterbildungen anrechnen lassen

Zu den Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben zählen außerdem auch Fortbildungs- und Weiterbildungskosten, die dir im Zuge deiner Selbstständigkeit entstehen. Diese werden beim Erstellen der Steuererklärung in Anlage N angegeben und können in voller Höhe abgesetzt werden. Hierzu gehören:

  • Fortbildungen

  • Lehrgänge

  • Seminare

  • Konferenzen

  • Vorträge

  • Umschulungen

Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) betrifft das alle Maßnahmen, die dazu dienen die "berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen". Hiermit ist auch die Umschulung in ein anderes Berufsfeld gemeint.

#6: Geschenke an Partner oder Mitarbeiter geltend machen

Wann hast du deinen Mitarbeitern oder Geschäftspartner zuletzt etwas geschenkt? Das solltest du wissen. Denn kleine Aufmerksamkeiten, die du in einem beruflichen Kontext verschenkst, können auch steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten hierfür dürfen im Jahr allerdings nicht mehr als 35 Euro pro Person betragen damit sie in voller Höhe abgerechnet werden können. Als Geschenke gelten:

  • Sach- und Geldgeschenke

  • Dienstleistungen

  • Gutscheine

Sie werden als unentgeltliche Zuwendungen definiert. Geschenke, die aus privaten Gründen gemacht werden, können nicht steuerlich abgerechnet werden. Darauf achten solltest du außerdem, dass du die Ausgaben für Geschenke genau erfasst.

    Inhaltsverzeichnis

  • Was können Selbstständige von der Steuer absetzen?
  • #1: Bewirtungsbelege abrechnen
  • #2: Gewerblich genutzte Räume absetzen
  • #3: Reisekosten absetzen
  • #4: Versicherungsbeiträge zurückerhalten
  • #5: Weiterbildungen anrechnen lassen
  • #6: Geschenke an Partner oder Mitarbeiter geltend machen
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