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Haftpflicht bei Erfüllungsschäden: Zahlt meine Versicherung?

Die Frist für die Erfüllung eines Auftrages ist verstrichen, doch die Arbeiten wurden nicht in der Form erledigt, wie es vorher abgesprochen war? Bei vertraglichen Beziehungen zwischen zwei Parteien entstehen solche Fehler in der Vertragserfüllung leichter als oftmals vermutet. Ob die gewerbliche Haftpflicht in solchen Fällen für die Kosten aufkommt, wissen viele Versicherungsnehmer selbst nicht.

Damit du im Falle eines Erfüllungsschadens genau weißt, was zu tun ist, erklären wir hier, wie ein solcher Schaden entsteht, was im Ernstfall zu tun ist und ob die gewerbliche Haftpflichtversicherung die Kosten übernimmt.

Wann spricht man von einem Erfüllungsschaden?

Ein Erfüllungsschaden liegt immer dann vor, wenn bestimmte Leistungen, die vorher vertraglich festgelegt wurden, nicht (vollständig) erfüllt werden. Der Fehler kann sich dabei sowohl auf Art und Umfang der Leistungen beziehen als auch auf die vorgegebene Frist. Aus einem nicht erfüllten Auftrag entstehen dem Auftraggeber häufig sogenannte Mängelbeseitigungsnebenkosten (Nebenkosten für die Nachbesserung oder Behebung), für die der Auftragnehmer Schadensersatz leisten muss. Ohne eine Absicherung kann das für den Auftragnehmer schnell teuer werden.

Man unterscheidet hier zwischen reinen Erfüllungsschäden und Erfüllungsfolgeschäden:

  • Reine Erfüllungsschäden (reine Vertragserfüllung): Ein Auftrag wurde nicht wie vereinbart durchgeführt und muss deshalb wiederholt werden. Die Kosten trägt der Auftragnehmer.

  • Erfüllungsfolgeschäden (Bearbeitungsschaden): Ein Auftrag wurde nicht wie vereinbart ausgeführt, wodurch als Folge ein weiterer Personen-, Sach- oder Vermögensschaden (Tätigkeitsschaden) verursacht wurde. Der Auftrag wird nicht nur wiederholt – auch der entstandene Schaden muss beseitigt werden.

Fehler oder Mängel in der Vertragserfüllung sind für Unternehmen keine Seltenheit und setzen nicht einmal grobe Fahrlässigkeit oder ein besonderes Fehlverhalten voraus – häufig genügen schon kleine Unachtsamkeiten oder ein unvorhergesehener Umstand, um einen Erfüllungsschaden zu verursachen.

Praxisbeispiele für Erfüllungsschäden

Grundsätzlich liegt immer dann ein Erfüllungsschaden vor, wenn eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht wie besprochen erfüllt wurde. Dabei kann es sich um beschädigte Ware, eine fehlerhafte Montage oder eine verspätete Dienstleistung handeln. Wie so ein Schaden in der Praxis zustande kommt, zeigen unsere Beispiele:

  1. Reiner Erfüllungsschaden: Ein Unternehmen übernimmt für ein Hotel die Reinigung eines Swimmingpools. Nach Abschluss der Arbeit bemerkt der Auftraggeber, dass die Arbeit nicht wie besprochen verrichtet wurde und verlangt eine Nachbesserung. Das Unternehmen muss die Reinigung wiederholen und kommt dabei auch für die notwendigen Arbeitsmaterialien und -löhne auf.

  2. Erfüllungsfolgeschaden: Ein Handwerker installiert im Haus eines Kunden eine Fußbodenheizung. Dabei begeht er jedoch einen Fehler und die Heizung verliert nach der Inbetriebnahme sehr viel Wasser, wodurch der teure Fußboden des Kunden zu Schaden kommt. Für die Instandsetzung der Heizung muss der Handwerker selbst haften, während seine Betriebshaftpflichtversicherung für die Schäden am Parkett aufkommt.

Woran erkennt man einen Erfüllungsschaden?

Erfüllungsschäden, Tätigkeitsschäden und Vermögensschäden liegen in der Praxis meist sehr eng beieinander. Um im Haftungsfall vorbereitet zu sein, ist es deshalb wichtig, die Unterschiede zu kennen: Bei einem Erfüllungsschaden handelt es sich um Schäden, die aus der Nichterfüllung eines Vertrages entstehen. Ein Tätigkeitsschaden passiert dagegen schon bei der Ausführung einer Arbeit. In der Regel übernimmt die gewerbliche Haftpflicht die Ersatzkosten für Tätigkeitsschäden, die private Haftpflicht haftet dagegen nicht.

Vereinfacht gesagt gilt die Faustregel: Sobald nachgebessert werden muss, handelt es sich um einen Erfüllungsschaden. Unsere Beispiele verdeutlichen, wie zwei (oberflächlich betrachtet) ähnliche Schadensfälle zu ganz unterschiedlichen Schadenskategorien gehören können:

  • Erfüllungsschaden: Ein Techniker montiert die neue Elektroinstallation in einem neu gebauten Einfamilienhaus. Dabei macht er einen Fehler, wodurch bestimmte Schalter immer wieder herausspringen. Die vereinbarte Leistung wurde somit nicht erfüllt und der Handwerker muss seine Arbeit nachbessern.

  • Tätigkeitsschaden: Ein Techniker arbeitet an einer bereits montierten Elektroinstallation und beschädigt dabei ein Kabel (Sachschaden).

Von einem Vermögensschaden spricht man, sobald ein Fehler beim Geschädigten einen finanziellen Nachteil verursacht. Da Vermögensschäden im Arbeitsalltag eine besonders große Gefahr darstellen, wird den meisten Unternehmen empfohlen eine Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz empfohlen. In manchen Branchen (z. B. Ärzte, Architekten, Anwälte) ist eine Berufshaftpflicht sogar eine Voraussetzung.

Da Erfüllungsschäden, Tätigkeitsschäden und Vermögensschäden häufig ineinander übergehen und zum Teil zusammen auftreten, prüft der Versicherer im Schadensfall immer, welche Kosten von der Haftpflicht des Auftragnehmers übernommen werden können, und welche aus eigener Tasche beglichen werden müssen.

Übernimmt meine gewerbliche Haftpflicht Erfüllungsschäden?

Die gewerbliche Haftpflichtversicherung trägt einen essenziellen Teil dazu bei, dass Unternehmen in ihrem Arbeitsalltag vor Risiken wie Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt sind. Allerdings enthalten Versicherungspolicen Einschränkungen und schließen bestimmte Schadensfälle von vorneherein von der Haftung aus. Erfüllungsschäden gehören dabei häufig dazu.

Der Grund dafür ist, dass die Erfüllung eines Vertrages – anders als Tätigkeits- oder Vermögensschäden – zu den unternehmerischen Verantwortungen eines Betriebs gehört. Versicherer sind oftmals nicht in der Lage, unternehmerische Risiken, ohne eine entsprechende Zusatzabsicherung, zu übernehmen. Sobald zusammen mit dem Erfüllungsschaden jedoch auch ein Tätigkeits- oder Vermögensschaden einhergeht, können Unternehmen damit rechnen, dass diese durch ihren Versicherungsschutz abgesichert sind.

Für Geschäftsführer und Selbständige lohnt es sich daher, schon vor dem Abschluss einer gewerblichen Haftpflicht, eine individuelle Beratung zu allen Risiken einzuholen und sich darüber zu informieren, für welche Schäden ein Haftungsausschluss besteht. Bei uns dauert so eine erste, individuelle Einschätzung nur 9 Minuten.

Wie kann ich mein Gewerbe im Schadensfall schützen?

Um bei der täglichen Arbeit vor Ersatzansprüchen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert zu sein, ist eine individuelle gewerbliche Haftpflicht für jedes Unternehmen entscheidend. Mithilfe einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, die sich an den Schadensrisiken eines Betriebs orientiert, können Gefahren ganz gezielt adressiert und Risiken minimiert werden.

Ein guter Schutz durch eine maßgeschneiderte Haftpflichtversicherung kann auch im Falle eines Erfüllungsschadens großen finanziellen Ballast von deinem Betrieb fernhalten. Die Kosten, die direkt mit der Wiederholung des Auftrages verbunden sind, werden zwar in der Regel nicht übernommen. Erfüllungsfolgeschäden, die häufig mit besonders hohen Kosten verbunden sind, werden in der Regel jedoch übernommen. Je nach Branche und Tätigkeitsfeld eines Unternehmens kann der Schutz um weitere Module zu einem umfassenden Absicherungspaket erweitert werden. Um Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern die Wahl zu erleichtern, helfen wir dabei, mit wenigen Klicks ein individuelles Versicherungspaket zu erstellen.

Unser Algorithmus erkennt mit nur wenigen Fragen, wo genau dein Unternehmen gegen Risiken und Schäden abgesichert werden muss. Wir arbeiten dabei mit Daten aus ganz verschiedenen Branchen und finden so genau die Versicherung, die du wirklich benötigst. Nach Bedarf ergänzt unser Algorithmus dein Paket um weitere Sicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel eine Cyberversicherung oder einen Firmenrechtsschutz.

Der Vorteil: Wir empfehlen dir nur die Versicherungen, die dein Betrieb tatsächlich benötigt. So bist du bei der Arbeit vor allen Risiken geschützt und zahlst nicht für überflüssige Extraleistungen. Im Schadensfall kannst du dich zudem immer auf uns als einen zuverlässigen Ansprechpartner verlassen.

    Inhaltsverzeichnis

  • Haftpflicht bei Erfüllungsschäden: Zahlt meine Versicherung?
  • Wann spricht man von einem Erfüllungsschaden?
  • Woran erkennt man einen Erfüllungsschaden?
  • Übernimmt meine gewerbliche Haftpflicht Erfüllungsschäden?
  • Wie kann ich mein Gewerbe im Schadensfall schützen?
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