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Gewerbliche Haftpflicht: Kann ich mich gegen Eigenschäden versichern?

Damit kleine Fehler im Arbeitsalltag nicht sofort zu einer Existenzbedrohung werden, sollte jedes Unternehmen über den Schutz einer gewerblichen Haftpflichtversicherung nachdenken. Denn die Gefahr, für einen Schaden Dritter privat haftbar gemacht zu werden, stellt gerade für kleine Betriebe, Selbstständige und Freiberufler eine besonders großes finanzielles Risiko dar.

Was ist allerdings zu tun, wenn du oder ein Mitarbeiter einen Fehler machen, der dem eigenen Unternehmen schadet? Diese sogenannten Eigenschäden sind für die gewerbliche Haftpflichtversicherung ein Sonderfall, der häufig von der Haftung ausgeschlossen ist. Finde hier heraus, wie du dich im Ernstfall schützt.

Was ist ein Eigenschaden und wie wird er verursacht?

Im Berufsalltag läuft selten alles nach Plan. Schäden entsteht in fast jeder Branche schneller, als man denkt. Dadurch kann nicht nur Drittparteien einen Nachteil entstehen (= Fremdschäden). Manchmal resultiert ein Fehler auch in einem Schaden am eigenen Unternehmen. Das verstehen Versicherer unter einem Eigenschaden, der sowohl materieller als auch finanzieller Natur sein kann. Ein Eigenschaden entsteht zum Beispiel, wenn:

  • ein Kunde von einem Projekt zurücktritt,

  • ein Mitarbeiter Betrug begeht,

  • ein Unternehmen Opfer von Cyber-Attacken wird,

  • fehlerhafte Druckerzeugnisse für einen Kunden bei einer Druckerei in Auftrag gegeben werden (sogenannter Druckeigenschaden).

Ein Eigenschaden kann sowohl zur Kategorie der Sachschäden gehören, als auch zu den reinen Vermögensschäden. Um zu verdeutlichen, wie ein Eigenschaden im Arbeitsalltag entsteht, wollen wir dir hier drei Beispiele aus der Praxis geben.

  1. Sachschaden: Ein Mitarbeiter stapelt im Lager mehrere Paletten mit schwerer Ware. Dabei überschreitet er die maximale Traglast der Regale und beschädigt das Inventar. Für die Reparatur entstehen Kosten, für die das Unternehmen aufkommen muss.

  2. Vermögensschaden: Ein Kunde tritt – unerwartet, aber berechtigterweise – im Verlauf eines größeren Projekts vom Vertrag zurück. Der Auftragnehmer hat jedoch bereits Material und Arbeitszeit in das Projekt investiert.

  3. Vermögensschaden: Ein Mitarbeiter bestellt versehentlich die falschen Arbeitsmaterialien, die vom Händler nun nicht mehr zurückgenommen werden. Das Unternehmen muss die Kosten in Höhe von 10.000 € selbst tragen.

Dass ein Schaden von einem Unternehmen selbst verursacht wurde, muss nicht bedeuten, dass er geringfügiger (und günstiger) ausfallen muss als ein Fremdschaden. Auch ein Eigenschaden kann für (kleine) Betriebe eine enorme finanzielle Belastung sein und sollte dementsprechend durch eine Versicherung abgedeckt werden.

Schützt mich die gewerbliche Haftpflichtversicherung bei Eigenschäden?

Eine normale Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung kommt generell nur für Fremdschäden auf. Sobald eine dritte Partei also durch dein Unternehmen geschädigt wird, übernimmt sie die anfallenden Kosten, für die das Unternehmen aufkommen muss. Eine Berufshaftpflichtversicherung trägt dabei die Kosten aus Vermögensschäden, während eine Betriebshaftpflichtversicherung die Forderungen aus Personen- und Sachschäden übernimmt.

Eigenschäden sind vom Schutz der gewerblichen Haftpflicht in der Regel von vorneherein ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die durch das Personal verursacht wurden. Mitarbeiter und Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) werden in so einem Fall als identische Partei gewertet. Der Fehler des Mitarbeiters wird so beurteilt, als hätte der Arbeitgeber den Schaden selbst verursacht.

So schützt du dein Unternehmen gegen Eigenschäden

Eine gewerbliche Haftpflichtversicherung – also sowohl Berufs- als auch Betriebshaftpflicht – lässt sich ganz einfach um ein zusätzliches Modul zum Schutz vor Eigenschäden ergänzen: Bei insureQ empfehlen wir dabei zum einen eine Ausweitung der Betriebshaftpflichtversicherung und zum anderen eine Cyber-Versicherung.

Der Schutz vor finanziellen Fremdschäden durch eine Berufshaftpflichtversicherung kann durch ein zusätzliches Modul zum Schutz vor finanziellen Eigenschäden ergänzt werden. Bei einigen Versicherern – so auch bei insureQ – ist die Absicherung von finanziellen Eigenschäden in der Berufshaftpflicht bereits abgedeckt. Er gilt beispielsweise dann, wenn ein Auftraggeber unerwartet einen Vertrag auflöst und einem Betrieb dadurch Einnahmen entgehen. Die Versicherungssummen reichen dabei oft in den siebenstelligen Bereich.

Auch eine Cyber-Versicherung von insureQ kann zum Schutz vor Eigenschäden genutzt werden, da sie nicht zu den “klassischen” Haftpflichtprodukten gehört. Sie greift nämlich beispielsweise auch dann, wenn der eigene Online-Shop durch einen Hackerangriff lahmgelegt wird und kommt für die Reparatur sowie entgangene Einnahmen bis zur vorab vereinbarten Versicherungssumme auf.

Dein Vorteil bei insureQ: Innerhalb von nur 9 Minuten passt du den Versicherungsschutz für dein Unternehmen ganz unkompliziert an. Dabei hilft dir unser Algorithmus, der anhand weniger Angaben erkennt, wie du dich bei deiner täglichen Arbeit gegen alle relevanten Risiken schützen kannst. Ein Schutz gegen Eigenschäden ist bei uns in der Regel bereits inklusive, sodass du dir keine Sorgen über eine unzureichende Versicherung machen musst.

Versicherungsschutz gegen Eigenschäden: Für wen ist das sinnvoll?

In Branchen, in denen Eigenschäden mit besonders hohen Kosten verbunden sind – wie etwa dem Bankwesen oder der Kommunalverwaltung – haben sich bereits spezielle Versicherungsprodukte etabliert, die eine Institution besonders gezielt schützen (sog. Personalgarantie).

Prinzipiell ist jedoch jedes Unternehmen, ganz gleich, ob klein oder groß, einem Risiko für Eigenschäden ausgesetzt. Eine individuelle Einschätzung ist somit in jedem Fall hilfreich – und dauert mit unserer Hilfe weniger als 10 Minuten. Wir können nicht nur eine individuell angepasste Haftpflichtversicherung für Unternehmen und Selbständige zusammenstellen, sondern schätzen anhand weniger Angaben ein, ob für dich ein Schutz gegen Eigenschäden (im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflicht oder Cyber-Versicherung) sinnvoll ist.

    Inhaltsverzeichnis

  • Gewerbliche Haftpflicht: Kann ich mich gegen Eigenschäden versichern?
  • Was ist ein Eigenschaden und wie wird er verursacht?
  • Schützt mich die gewerbliche Haftpflichtversicherung bei Eigenschäden?
  • So schützt du dein Unternehmen gegen Eigenschäden
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